Verpflichtende Wahl zum ehrenamtlichen Richter

SAARLOUIS (dpa). Die Wahl zum ehrenamtlichen Richter kann grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Das entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis.

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Nach dem Richterspruch gilt das auch, wenn der Betroffene nie gefragt wurde, ob er überhaupt für dieses Amt kandidieren möchte und daher auch nie seine Zustimmung erteilt hat.

Az.: 1 F 6/11

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