Verpflichtende Wahl zum ehrenamtlichen Richter
SAARLOUIS (dpa). Die Wahl zum ehrenamtlichen Richter kann grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Das entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis.
Veröffentlicht:Nach dem Richterspruch gilt das auch, wenn der Betroffene nie gefragt wurde, ob er überhaupt für dieses Amt kandidieren möchte und daher auch nie seine Zustimmung erteilt hat.
Az.: 1 F 6/11