Versteckte Kamera auch in Arztpraxen möglich

KÖLN (iss). Niedergelassene Ärzte sind nicht grundsätzlich davor geschützt, dass Fernsehteams verdeckte Aufnahmen in ihren Praxen machen. Über die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens muss nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) im konkreten Einzelfall entschieden werden.

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Heimliche Filmaufnahmen in der Arztpraxis sind erlaubt. © Digitalstock

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Das Landgericht Düsseldorf (LG) hatte im Juli 2009 dem Fernsehsender RTL untersagt, heimlich Film- und Tonaufnahmen in einer Arztpraxis zu machen (wir berichteten). Eine Frau hatte sich bei einem Düsseldorfer Allgemeinarzt als Patientin ausgegeben und ihn dazu gebracht, ihr das rezeptpflichtige Benzodiazepin Bromazepam (Lexotanil®) zu verordnen. Der Arzt hatte der Frau nach eigenen Angaben empfohlen, das Medikament allerdings schnell wieder abzusetzen.

Ohne den Arzt zu informieren, verwendete der Sender Szenen aus seiner Praxis in einer Sendung des Magazins "Extra" zum Thema "Gedopt am Arbeitsplatz". Daraufhin erwirkte der Hausarzt gegen RTL eine einstweilige Verfügung beim LG.

Dagegen war RTL nun erfolgreich beim OLG in die Berufung gegangen. Die gerichtliche Auseinandersetzung ist beendet, wenn der Arzt keine Klage in der Hauptsache einreicht. Darüber hat er noch nicht entschieden.

Der Rechtsanwalt Professor Elmar Schuhmacher, der RTL vor Gericht vertreten hat, sprach von einem "Sieg für den investigativen Journalismus". Den elektronischen Medien bleibe weiterhin die Freiheit solcher Recherchemethoden, lobte er. "Das Urteil des OLG belegt, dass RTL hier rechtmäßig agiert, wenn man auch weiterhin im Interesse der Zuschauer solche Drehs macht."

Der Rechtsbeistand des Arztes, Dr. Uwe Vormbrock, bezeichnete die OLG-Entscheidung als überraschend. "Betroffene haben damit keine rechtliche Handhabe gegen das heimliche Filmen", sagte Vormbrock der "Ärzte Zeitung". Das LG hatte hervorgehoben, dass es sich bei Arztpraxen um eine besondere Sphäre des Vertrauens handele. Für das OLG habe dagegen im Vordergrund gestanden, dass die verdeckten Aufnahmen im beruflichen, nicht im persönlichen Umfeld des Arztes erfolgten, berichtete Vormbrock.

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Kommentare
Dr. Manfred Stapff 09.03.201021:54 Uhr

Zweierlei Standards

Einerseits also darf ein Fernsehteam unbemerkt und unter Vorgabe falscher Tatsachen erworbene Aufnahmen veroeffentlichen, die in das besonders geschuetzte Arzt- Patientenverhaeltnis eingreifen; andererseits regt sich ganz Deutschland masslos ueber "Google Streetview" auf, Bilder von Gebaeuden, die jeder in Natura natuerlich auch sehen und fotografieren kann.
Wo bleibt da der einheitliche Standard hinsichtlich des Schutzes der Privatsphaere?

Holger Lang 09.03.201018:35 Uhr

Lug und Trug - und der Arzt ist wieder der Böse

Aus dem Urteil folgt also, dass jeder Arzt für eine "investigative Reportage" missbraucht und sogar gefilmt werden darf, auch wenn diese vermeintlche Behandlungssituation unter Vorspiegelung völlig falscher Tatsachen (falsche Patientendaten, Anamnese frei erfunden ...) zustande kam. Unglaublich, dass derartiges sogar von einem OLG gebilligt wird. Muss man sich jetzt vor jeder Medikamentenverordnung fragen, ob man nicht innerhalb der nächsten Wochen als böses Beispiel eines unmoralischen Arztes in irgendeinem Privatsender, denen ich hier einfach keine ausgewogene Reportage unterstellen möchte, geoutet wird ?

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