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Fall Niels H.

Vize-Stationsleiterin vor Gericht

Im Fall Niels H. soll gegen die stellvertretende Stationsleiterin das Hauptverfahren eröffnet werden..

Veröffentlicht:

OLDENBURG. Das Oldenburger Oberlandesgericht hat das Landgericht Oldenburg angewiesen, gegen die erste stellvertretenden Stationsleiterin der Intensivstation des Krankenhauses Delmenhorst (heute St. Josef Hospital) die Hauptverhandlung zu eröffnen. Sie soll die Tötungen durch Pfleger Niels H. billigend in Kauf genommen haben. Der Vorwurf lautet: Totschlag durch Unterlassen. Damit werden vor dem Landgericht nun gegen insgesamt vier ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses die Hauptverhandlungen eröffnet.

Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hatte neben H. insgesamt vier Pfleger und zwei Ärzte angeklagt. Das Landgericht hatte aber nur die Klage gegen die beiden Ärzte und den Leiter der Intensivstation zugelassen. Nach einer entsprechenden Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das OLG entschieden, dass das Landgericht nun auch Anklage gegen die Stellvertretung des Stationsleiters zulassen muss.

Das OLG sei überzeugt, dass die stellvertretende Stationsleiterin ihrer Schutzpflicht nicht nachgekommen sei, hieß es. Die Beschuldigten "sollen im Anschluss an den Tod von Patienten die Begehung weiterer Tötungsdelikte durch Niels H. tatsächlich für möglich gehalten haben, jedoch nicht eingeschritten sein und somit – bis zu fünf – weitere Taten billigend in Kauf genommen haben", teilt dasOLG mit.

Zu den Aufgaben der stellvertretenden Stationsleitung habe es gehört, die Patienten der Intensivstation als Beschützergarantin vor Gefahren zu bewahren, sagte die Richterin am Oberlandesgericht, Bettina von Teichmann, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Außerdem hätte die Stellvertreterin als sogenannte Bewachergarantin dafür sorgen müssen, das Niels H. keinen Schaden anrichtet. Zwar habe die Beschuldigte ihren unmittelbaren Vorgesetzten über konkrete Verdachtsmomente informiert. Als er nicht reagierte, hätte sie aber an die nächste Führungsebene herantreten müssen – auch dann, wenn sie zum Beispiel dienstrechtliche Konsequenzen fürchtete, so von Teichmann. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.

Niels H. soll in den Krankenhäusern Oldenburg und Delmenhorst 97 weitere Patientinnen und Patienten getötet haben. Wegen sechs Taten wurde er zuvor bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. (cben)

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