Vor Kooperation sind erst Steuerfragen zu klären
KÖLN (iss). Wenn niedergelassene Ärzte erwägen, sich in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) zu engagieren, sollten sie immer auch steuerliche Fußangeln im Blick haben. Während den Medizinern zivil- und arztrechtliche Probleme bewußt seien, gerieten die möglichen steuerlichen Auswirkungen eines solchen Schritts oft aus dem Blickfeld, berichtet Dr. Rolf Michels, Steuerberater aus Köln.