Intensivpflege

Vorbehaltsaufgaben für Fachpflege? Anästhesisten mahnen Dialog an

Zwei Anästhesisten-Verbände zeigen sich irritiert über ein Konzeptpapier, in dem für Fachpflegekräfte auf Intensivstationen umfangreiche Vorbehaltsaufgaben eingefordert werden. Vorpreschen gilt nicht, mahnen sie.

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Eine Pflegekraft auf der Intensivstation eines Krankenhauses: Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) hat sich für die Festlegung von Vorbehaltsaufgaben ausgesprochen.

Eine Pflegekraft auf der Intensivstation eines Krankenhauses: Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) hat sich für die Festlegung von Vorbehaltsaufgaben ausgesprochen.

© Sebastian Gollnow / dpa

Berlin. Wer macht künftig welche Aufgaben auf Intensivstationen? Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) sowie die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) zeigen sich irritiert über ein „Vorpreschen“ der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF). Die DGF hat kürzlich ein Papier zu „Vorbehaltsaufgaben für die Fachkrankenpflege“ vorgelegt. Darin werden Empfehlungen für Tätigkeiten aufgelistet, die „ausschließlich Fachpflegepersonen mit absolvierter zweijähriger Weiterbildung ‚Intensivpflege und Anästhesie‘ vorbehalten sein sollen“.

Aufgezählt werden – ohne nähere Begründung – in dem Papier beispielsweise die Extubation, das Steuern der Infusionstherapie oder das Einleiten oder Anpassen einer Behandlung mit Sauerstoff bei Intensivpatienten. „Einfach vorzupreschen, ist der falsche Weg“, sagt dazu DGAI-Präsident Professor Benedikt Pannen. Da in dem DGF-Papier auch Aufgaben genannt werden, die dem Arztvorbehalt unterliegen, mahnen Juristen beider Anästhesisten-Verbände zur Vorsicht. Insoweit ein Arztvorbehalt gilt, dürften Angehörige nichtärztlicher Berufe diese Aufgaben nur im Wege der Delegation übernehmen. Eine Substitution sei nicht zulässig und berge „erhebliche Haftungsrisiken für alle Beteiligten“, erklären beide Verbände.

Ausdrücklich stellen sich DGAI und BDA nicht gegen eine Erweiterung der Aufgabenfelder für Fachpflegekräfte. Diese Aufwertung sei grundsätzlich „sehr zu begrüßen“, sagt BDA-Präsidiumsmitglied Dr. Thomas Iber. Beide Verbände plädieren dafür, „verstärkt miteinander ins Gespräch zu kommen und über die einzelnen Aufgabenfelder zu diskutieren“. Dabei wird ausdrücklich anerkannt, dass einige der im DGF-Papier erwähnten Ansätze die „gelebte Realität auf Intensivstationen wiederspiegeln“.

Nach Ansicht von DGAI-Präsident Pannen ist der „Weg hin zu einer qualifizierten Delegation für Fachpflegekräfte“ richtig. Man müsse aber sorgfältig diskutieren, „wer welche Aufgaben in welchem Rahmen übernehmen kann“. (fst)

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