Corona-Kodierung

WHO modifiziert COVID-19-Kode nach ICD-10

Der neue ICD-10-Kode dient der Kodierung von klinisch-epidemiologischen, aber nicht laborbestätigten COVID-19-Fällen, teilt das DIMDI mit.

Veröffentlicht:

Köln. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine Modifikation des Corona-Kodes U07.1 COVID-19 vorgenommen, um durch Labortests gesicherte Infektionen von klinisch-epidemiologisch diagnostizierten abzugrenzen. Das hat das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) mitgeteilt.

Für COVID-19-Fälle, bei denen die Infektion klinisch-epidemiologisch diagnostiziert wurde, ist nun die U07.2 zu verwenden. Die U07.1 ist weiterhin zu verwenden in Fällen, bei denen das Virus durch Labortests nachgewiesen wurde.

Die Umsetzung in den ICD-10-GM (German Modification) erfolgt als Sekundärdiagnose als Zusatzkodes mit Ausrufezeichen. Für die Kriterien der klinisch-epidemiologischen Bestätigung gilt die Falldefinition des Robert Koch-Instituts.

Auf seiner Website geht das DIMDI anhand einiger Fallkonstellationen ausführlich auf die Frage ein, wie bei COVID-19 die Zusatzschlüsselnummern U07.1! und U07.2! zu verwenden sind. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich bis dato auf Anfrage noch nicht zur neuen Kodierung geäußert. (mu)

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