Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Wohnung als Arztpraxis nutzen? Das erfordert Baugenehmigung

Eine Wohnung kann nicht einfach in eine Praxis umgewandelt werden. Dafür braucht es eine Genehmigung der Baubehörde, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte.

Veröffentlicht:

München. Einen Wohnraum einfach für gewerbliche Zwecke nutzen? So einfach geht das nicht. Was es dazu braucht, ist eine Nutzungsänderung. Und die muss nicht nur bei der zuständigen Baubehörde beantragt, sondern auch von dieser genehmigt werden.

Das musste jüngst eine Frau feststellen, die im Erdgeschoss ihres Zweifamilienhauses eine Praxis für Naturheilverfahren und Osteopathie eröffnete. Nachdem ihr das Landratsamt aufgrund der fehlenden Genehmigung eine Nutzungsuntersagung der Praxis angedroht hatte, beantragte die Antragstellerin gemeinsam mit ihrem Ehemann die notwendige Nutzungsänderung – ohne Erfolg.

Frau drohte Zwangsgeld

Der Antrag wurde abgelehnt, die Behörde untersagte ihr fortan die Nutzung der Räume als Praxis und drohte ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000 Euro an.

Lesen sie auch

Die Entscheidung ließ die Frau gerichtlich prüfen und zog abermals den Kürzeren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 15 CS 24.1320) stellte klar, dass die Nutzung einer Wohnung als Praxis eine Zweckänderung darstellt, die eine Baugenehmigung erfordert.

Weil diese nicht vorhanden war, war die Nutzung formell illegal. Auch eine Nutzungsuntersagung sei verhältnismäßig, weil es für die Entscheidung über eine Nutzungsänderung eines Wohnraums hin zu einer Praxis einer detaillierten Prüfung bedürfe, die in diesem Fall zudem negativ ausfiel. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verunsicherte Mediziner

Polnische Ärzte wegen Tod von Schwangerer verurteilt

EU-Pharma-Regulierung – Impulse für Deutschland

Trends der Arzneimittelzulassung in Deutschland/EU versus FDA: Fallbeispiele

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wo hakt es am meisten zwischen Pflege und Arztpraxen, Frau Schülke?

Lesetipps
Ein stark übergewichtiger Mensch

© Christian Ure

Ausweitung beschlossen

Liposuktion bei Lipödem wird GKV-Leistung in allen Stadien

Darmkrebs-Screening beim Benutzen einer öffentlichen Toilette

© Alexander / stock.adobe.com

Früherkennung neu gedacht

Neue Idee fürs Darmkrebs-Screening: Die Toilette schlägt Alarm

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung