Zu spät untersucht - kein Honorar für die Ärzte

Durch die Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung bei Kindern könnte es in Zukunft öfter zu verspäteten Untersuchungen kommen - die Kassen zahlen dann nicht.

Von Antonia von Alten Veröffentlicht:
Zwischen dem dritten und vierten Lebensmonat soll die U4 stattfinden. Eltern, die daran erinnert werden müssen, kommen oft zu spät.

Zwischen dem dritten und vierten Lebensmonat soll die U4 stattfinden. Eltern, die daran erinnert werden müssen, kommen oft zu spät.

© Foto: Klaro

Er ist violett und so groß wie ein Rezeptformular: der neue Kontrollzettel, auf dem hessische Pädiater und Hausärzte seit Anfang des Jahres den Eltern den Besuch der Pflicht-Vorsorgeuntersuchungen ihrer Kinder quittieren. Für Ulrike Eckert-Tanzki, Inge Geyer-Sodemann und Peter Mondon, die in Neu-Isenburg eine kinderärztliche Gemeinschaftspraxis betreiben (etwa 2300 Patienten im Quartal), hält sich der Aufwand mit dem neuen Formular in Grenzen. Lediglich Name und Adresse des Kindes müssen aufgedruckt werden, die entsprechende Vorsorgeuntersuchung angekreuzt und der kleine Zettel unterschrieben werden. Einmal pro Woche werden die Quittungen dann per Post an das neu eingerichtete Hessische Kindervorsorgezentrum an der Frankfurter Uniklinik geschickt. Das Porto übernimmt das Vorsorgezentrum.

Die Zahl der Untersuchungen ist geringfügig gestiegen

Hintergrund der Neuerungen, die seit Anfang des Jahres in Hessen gelten, sind die in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen Fälle von misshandelten und vernachlässigten Kindern in Deutschland. Eine starke Zunahme der Vorsorgeuntersuchungen haben die Neu-Isenburger Ärzte im ersten halben Jahr nicht beobachtet. In der Abrechnung des ersten Quartals sei die Zahl der Vorsorgen nur geringfügig angestiegen, berichtet Ulrike Eckert-Tanzki. Doch nach der bundesweiten Einführung der U7a zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat vom 1. Juli an rechnet die Kinderärztin mit etwa 50 zusätzlichen Untersuchungen pro Quartal.

Im Großen und Ganzen seien die Eltern schon immer gerne mit ihren Kindern zu den Vorsorgeuntersuchungen gekommen, berichten die Ärzte. "Es ist eine gute Gelegenheit, einmal ein paar grundsätzliche Dinge anzusprechen", so Inge Geyer-Sodemann. Dass die Untersuchungen seit Januar verpflichtend sind, hat ihrem Ansehen bei den Eltern nicht geschadet. Immer wieder kommen Eltern von sich aus auf Medienkonsum, Ernährungsprobleme oder Erziehungsschwierigkeiten zu sprechen. Frau Geyer-Sodemann ist erstaunt, wie offen manche Mütter zugeben, dass sie mit der Erziehung überfordert sind und zum Beispiel ihr Kind geschlagen haben. Geyer-Sodemann: "Viele sind hilflos in ihrer Not." Die Kinderärztin sieht sich jedoch in einer schwierigen Situation: "Es gibt im näheren Umkreis nur wenige Hilfsangebote für überforderte Eltern und ihre Kinder."

Jeden zehnten Euro verdienen die Pädiater durch Vorsorge

Mehr als 300 Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zwischen null und zehn Jahren und etwa 30 für Jugendliche rechnen die Kinderärzte der Praxis in Neu-Isenburg pro Quartal mit den Krankenkassen ab. Im Durchschnitt bekommen sie für die U3 bis U9 31 Euro pro Untersuchung, für die Jugend-Vorsorge J1 sind es 36 Euro. Die Honorare für Vorsorge machen in der Gemeinschaftspraxis etwa zehn Prozent des Gesamtvolumens aus. Der Aufwand ist vor allem bei Kleinkindern groß - etwa 20 Minuten setzt Peter Mondon für eine U7a bei einem Dreijährigen an. Trotzdem sind Untersuchungen für die Pädiater attraktiv, da sie extrabudgetär abgerechnet werden.

Sehr penibel sind die Krankenkassen allerdings mit den Toleranzgrenzen, innerhalb derer die Untersuchungen noch gemacht werden sollen. Werden sie nur um einen Tag überzogen, zahlen die Kassen nicht. Gerade diejenigen Eltern, die von dem neuen Kindervorsorgezentrum gemahnt werden, kommen jedoch nicht selten erst nach Ablauf der Toleranzgrenze in die Praxen. "Manche Eltern werden erst wenige Tage vor Ablauf der Toleranzgrenze an die Untersuchung erinnert", berichtet Peter Mondon. Bis sie einen Termin in der Praxis haben, vergehe noch einmal Zeit. In fünf Fällen ist den Neu-Isenburger Pädiatern im letzten Quartal das Honorar für die Vorsorge von den Kassen gestrichen worden.

Noch nehmen die drei Kinderärzte die Streichung schulterzuckend hin. Durch die Pflicht zur Vorsorge könnte es jedoch in Zukunft häufiger zu Verspätungen kommen. Dann müssen sich die drei Pädiater etwas einfallen lassen. Von einem Kollegen weiß Peter Mondon, dass er zwei Eltern eine Rechnung geschickt hat, mit der Bitte, sie bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Die Kasse habe daraufhin das Honorar überwiesen.

Meldepflicht zur Kindervorsorge in Hessen

Seit dem 1. Januar 2008 sind Eltern in Hessen gesetzlich verpflichtet, ihre Kinder in vorgegebenen Abständen zu den von den Krankenkassen finanzierten Vorsorgeuntersuchungen U4 bis U9 zu bringen. Die Pädiater oder Hausärzte schicken die Bestätigung der Untersuchung an ein neu eingerichtetes Kindervorsorgezentrum. Säumige Eltern werden von dem Vorsorgezentrum nach Ablauf der Untersuchungsfrist - die teilweise nur zwei Monate beträgt - per Post an den Vorsorgetermin erinnert. Wird ein Kind nach zweimaliger Aufforderung nicht untersucht, informiert das Zentrum das Jugendamt am Wohnort, das dann Kontakt mit der Familie aufnimmt.

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