HINTERGRUND

Der Streit um Stammzellen könnte für Bush zum Waterloo werden

Von Laszlo Trankovits Veröffentlicht:

Das US-Repräsentantenhaus hat trotz aller Warnungen von US-Präsident George W. Bush die Förderung der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen durch Steuern beschlossen. Nach einer sehr emotionalen Debatte stimmten am Dienstag in Washington 238 Abgeordnete für den Gesetzentwurf und 194 dagegen.

Vor der Abstimmung hatte Bush angekündigt, daß er das erste Veto seiner Amtszeit einlegen werde, falls der umstrittene Gesetzentwurf auch den Senat passieren sollte. Bush forderte in diesem Zusammenhang die Suche nach Alternativen zur Stammzellforschung.

Für Embryonenforschung will Bush keine Steuern ausgeben

Embryonen dürften nicht als Rohmaterial ausgebeutet werden, sagte der Präsident vor Anhängern einer christlichen Organisation. Deshalb sollten keine öffentlichen Mittel dafür verwendet werden, menschliches Leben zu zerstören.

Die Meldungen der vergangenen Tage über den Erfolg beim Klonen von Embryonen mit dem Erbgut unheilbar kranker Menschen in Südkorea und Großbritannien haben die Debatte in den USA zusätzlich angeheizt. Michael Kinsley, Kolumnist der "Los Angeles Times", beschrieb den Albtraum eines Amerikaners, "der morgens in der Zeitung liest, daß es anderswo eine Heilung einer ihn zerstörenden Krankheit gibt, unsere Regierung aber alles tut, diese Heilung zu verhindern."

Sollte die Stammzellforschung tatsächlich eines Tages einen Durchbruch für die Behandlung von Patienten mit Krankheiten wie Parkinson bringen, dann scheint dieses Szenario nicht absurd. Denn George W. Bush ist ein entschiedener Gegner von Forschung, bei der menschliche Zellen für Klonzwecke geschaffen werden.

Der Präsident selbst hatte die Forschung per Dekret erlaubt

Bush hatte vor der Debatte angekündigt, er werde jedes Gesetz zu Fall bringen, das die staatliche Förderung des Klonens menschlicher Embryos erlauben würde. Allerdings lehnt der Präsident Stammzellforschung nicht völlig ab. Im Jahr 2001 hatte er selbst mit einem Dekret den Weg für die Förderung dieser Forschung freigemacht, allerdings mit der Auflage, daß nur bestehende Stammzellen verwendet werden.

Das Thema spaltet die Vereinigten Staaten quer durch die Parteien und gesellschaftlichen Gruppen. Die Konservativen sehen in der Stammzellforschung die "Tötung menschlichen Lebens", die Befürworter die Chance auf den Durchbruch bei der Therapie von Patienten mit bisher unheilbaren Krankheiten.

Bush dagegen zitiert immer häufiger Papst Johannes Paul II. mit dem Begriff der "Kultur des Lebens" - aber er befindet sich mit seiner Haltung trotz der Unterstützung der meisten Kirchen und der religiösen Rechten zunehmend in der Defensive. "Die Vetodrohung des Präsidenten zeigt, wie wenig er mit den Prioritäten der Menschen in den USA vertraut ist, wie sehr er sich in den Händen des radikal-rechten Flügels seiner Partei befindet", kritisierte der demokratische Senator Ted Kennedy.

Die Debatte belegt auch, daß das wohl entscheidende Thema des vergangenen Präsidentschaftswahlkampfs, die Frage der Werte, nichts von seiner Brisanz verloren hat. In diesem Konflikt gestehen sich zwar beide Lager zu, seriöse Argumente zu haben - so soll es auch keine Fraktionszwänge bei den Abstimmungen im Kongreß geben. Dennoch wird die politische Auseinandersetzung immer erbitterter.

Bush drohen trotz republikanischer Mehrheiten im Senat und Repräsentantenhaus Niederlagen. Nicht nur unterstützen moderate Republikaner - unter ihnen auch entschiedene Abtreibungsgegner - die Stammzellforschung. Auch die populäre Präsidentenwitwe Nancy Reagan plädiert dafür. Hinzu kommt: 60 Prozent der US-Amerikaner meinen einer Gallup-Befragung zufolge, daß Stammzellforschung "moralisch akzeptabel" ist.



Flickenteppich von Regeln in der EU

In der EU gelten unterschiedliche Vorgaben für die Forschung mit embryonalen Stammzellen:

In Großbritannien haben Forscher die umfassendsten Rechte, mit menschlichen Embryonen zu arbeiten. Dort dürfen sie Embryonen sogar für Forschungszwecke herstellen.

In Finnland, Griechenland, Schweden und den Niederlanden dürfen Stammzellen aus Embryonen gewonnen werden, die bei einer künstlichen Befruchtung übrig geblieben waren. In Deutschland ist jedwede verbrauchende Embryonenforschung verboten. In Dänemark, Frankreich und Österreich ist zwar die Herstellung embryonaler Stammzellen verboten, nicht aber Import und Forschung an ihnen. In Belgien, Italien, Luxemburg und Portugal gibt nach Angaben der EU-Kommission noch keine gesetzlichen Regelungen. (dpa)

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
MRT-Bildgebung und Monitoring

© wedmoments.stock / stock.adobe.com

Plexiforme Neurofibrome bei Neurofibromatose Typ 1

MRT-Bildgebung und Monitoring

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

© Oleh / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Ergänzung zu Antibiotika?

Mit intravaginaler Ascorbinsäure gegen bakterielle Vaginose

Lesetipps
Eine Krankenschwester misst die Temperatur einer älteren Frau mit einem berührungslosen Infrarot-Thermometer.

© amnaj - stock.adobe.com

Bei Senioren

Hypothermie bei Sepsis – ein Warnsignal!

Ein Mann schwimmt in einem Schwimmbecken.

© TeamDF / stock.adobe.com

Umbrella-Review

Welcher Sport bei Depression und Angststörung am besten hilft