Verbraucherschutz

Blei und Cadmium in Modeschmuck

Das BVL hat die Ergebnisse der Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen vorgestellt.

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BERLIN. Erneut ist preiswerter Modeschmuck ins Visier der Überwachungsbehörden geraten. Nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im vergangenen Jahr auf die erhöhten Nickelgehalte in untersuchten Proben hingewiesen hatte, kritisierte das Bundesamt nun die Funde von Blei und Cadmium oberhalb der geltenden Grenzwerte.

Nach mehreren Einzelfunden von preiswertem Modeschmuck mit erhöhten Blei- und Cadmiumgehalten ist die Produktgruppe im Jahr 2015 verstärkt durch die amtliche Überwachung kontrolliert worden, heißt es in einer Mitteilung des BVL. Von den 262 genommenen Proben wiesen demnach 32 (12 Prozent) Bleiwerte oberhalb des geltenden Höchstgehalts von 500 mg/kg auf. Bei einer untersuchten Kette waren die beiden Karabinerhaken sogar vollständig aus Blei gefertigt. Bei 26 Proben (10 Prozent) überschritt der Cadmiumgehalt den Grenzwert von 100 mg/kg.

Die längerfristige Aufnahme hoher Mengen von Blei kann bekanntlich das Nervensystem schädigen und unfruchtbar machen. Cadmium kann Nieren und Knochen schädigen. Gefahr bestehe vor allem, wenn Schmuck verschluckt werde. Dann seien schwerwiegende Vergiftungen möglich.

Auch pflanzliche Lebensmittel werden im Rahmen des bundesweiten Monitorings auf Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln untersucht. 2015 wurden dabei erstmalig auch die Kräuter Rosmarin, Dill, Oregano und Schnittlauch berücksichtigt. Die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel wurden von 9 Prozent der Rosmarin-Proben, 7,6 Prozent der Dill-Proben und 6,5 Prozent der Oregano-Proben überschritten, so das BVL.

Dies bestätige die Ergebnisse der vom BVL jährlich veröffentlichten Nationalen Berichte zu Pflanzenschutzmittelrückständen. Kräuter-Proben wiesen demnach in den vergangenen Jahren regelmäßig Rückstände oberhalb der Grenzwerte auf (2014: 6,4 Prozent, 2013: 8,1 Prozent, 2012: 11,4 Prozent). Besonders häufig überschritten Kräuter aus Nicht-EU-Staaten die geltenden Rückstandshöchstgehalte. Für die vier im Monitoring betrachteten Kräuter konnten zudem in über 90 Prozent der genommenen Proben Aluminiumrückstände bestimmt werden. Der typische Aluminiumgehalt bei unbehandelten Lebensmitteln liegt laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei weniger als 5 mg/kg. Bei mehr als der Hälfte der untersuchten Proben von Dill, Oregano und Rosmarin lag der Aluminiumgehalt oberhalb dieses Werts. Ursache hierfür könnte eine Aluminium-Anreicherung aus den Böden der Anbaugebiete oder die Verwendung von aluminiumhaltigen Pflanzenschutzmitteln sein. Da Kräuter meist nur in geringen Mengen verzehrt werden, stellen die Pflanzenschutzmittelrückstände ebenso wie die relativ hohen Aluminiumgehalte jedoch kein unmittelbares Risiko dar.

Im Jahr 2015 wurden 262 Proben von Waschmitteln und Haushaltsreinigern auf Isothiazolinone untersucht, Konservierungsstoffe, die allergische Reaktionen auslösen können. Bei 16 Prozent der Proben wurde dabei eine Konzentration überschritten, ab der auf dem Produkt ein Warnhinweis angebracht werden muss.

Außerdem haben die Überwachungsbehörden in den Bundesländern verstärkt Mängel bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln festgestellt. Nachdem die Zahl der Beanstandungen in den vorangegangenen Jahren relativ konstant geblieben war, kam es 2015 zu einer deutlichen Zunahme. Bei den Betriebskontrollen stieg die Beanstandungsquote von 17,9 Prozent im Vorjahr auf 26,1 Prozent. Bei den Untersuchungen wurden 58,6 Prozent der Proben aufgrund mangelhafter Kennzeichnung und Aufmachung beanstandet. Dies entspreche einer Zunahme von 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die erhöhten Beanstandungsquoten bei der Kennzeichnung und Aufmachung sind auf das Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) im Dezember 2014 zurückzuführen, heißt es in der BVL-Mitteilung. Seitdem müssen bestimmte Angaben, insbesondere zu Zutaten, die Allergien und Unverträglichkeiten beim Verbraucher auslösen können, besser kenntlich gemacht werden.

Die Lebensmittelüberwachung habe dementsprechend 2015 ein verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der neuen Bestimmungen gelegt. Insbesondere kleinere Hersteller (zum Beispiel Bäckereien, Metzgereien und Eisdielen) und gastronomische Betriebe fielen dabei durch eine ungenügende Allergenkennzeichnung auf. (eb/grz)

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