GBA setzt auf Rauchverzicht

Gesetzgeber steht daneben

Bei dem im Sommer novellierten Disease- Management-Programm COPD setzt der Gemeinsame Bundesausschuss auf eine konsequentere Rauchentwöhnung der betroffenen Patienten – doch der Gesetzgeber behindert durch Tatenlosigkeit den Einsatz medikamentöser Handlungsoptionen. Es bleibt die ärztliche Überzeugungsarbeit.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

BERLIN. Im Juli hat der Gemeinsame Bundesausschuss das strukturierte Behandlungsprogramm für Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) in wesentlichen Punkten aktualisiert; Tabakentwöhnung ist ein wesentlicher Punkt.

"Mit der Aktualisierung der DMP-Anforderungen stellt der GBA sicher, dass die Behandlung der eingeschriebenen Versicherten weiterhin dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens entspricht", so Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Bundesausschusses.

Sämtliche diagnostischen, therapeutischen und qualitätssichernden Maßnahmen seien anhand aktueller Leitlinien überprüft und bei Bedarf angepasst und ergänzt worden.

So ziele das aktualisierte Behandlungsprogramm noch stärker als bisher auf die Tabakentwöhnung der Patienten ab, da aktuelle Studien belegten, dass die Sterblichkeit und das Fortschreiten von COPD durch Tabakverzicht deutlich reduziert werden könnten.

So enthalte das Behandlungsprogramm hohe Qualitätsanforderungen an Tabakentwöhnungsprogramme, die die behandelnden Ärzte ihren Patienten empfehlen sollten. Danach ist im einzelnen vorgesehen:

Der Raucherstatus sollte bei jedem Patienten bei jeder Konsultation erfragt werden.

Raucher sollten in "klarer und persönlicher Form" motiviert werden, mit dem Rauchen aufzuhören.

Es muss festgestellt werden, ob Raucher zu dieser Zeit bereit sind, einen Ausstiegesversuch zu beginnen.

Ausstiegsbereiten Rauchern sollten wirksame Hilfen zur Tabakentwöhnung angeboten werden. Dazu gehören nicht-medikamentöse, insbesondere verhaltensmodifizierende Maßnahmen im Rahmen einer strukturierten Tabakentwöhnung und geeignete, von Patienten selbst zu tragende Medikamente.

Jeder Raucher mit COPD soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten und publizierten Tabakentwöhnungsprogramm erhalten.

Es sollten Folgekontakte vereinbart werden, möglichst in der ersten Woche nach dem Ausstiegsdatum.

Nicht entwöhnungswillige Raucher sollten zum Rauchverzicht motiviert werden.

In Bezug auf den Risikofaktor Rauchen sind Qualitätsziele und Qualitätsindikatoren in das Disease-Managementprogramm aufgenommen worden. Diese sind quantitativ messbar.

Im einzelnen werden genannt:

Hoher Anteil an rauchenden COPD-Patienten, die eine Empfehlung zum Tabakverzicht erhalten.

Niedriger Anteil an rauchenden Teilnehmern, die nach einer Empfehlung zur Teilnahme an einem Tabakentwöhnungsprogramm noch nicht an einem solchen Programm teilgenommen haben.

Niedriger Anteil an rauchenden Teilnehmern. Das soll einmal bezogen werden auf alle DMP-Teilnehmer, zum anderen auf den aktuell rauchenden Anteil der Teilnehmer in Relation zu denen, die bei Einschreibung ins DMP geraucht haben.

Der Versuch des Bundesausschusses, medikamentöse Hilfsmittel zur Tabakentwöhnung auf Kosten der Krankenkassen zugunsten von DMP-Teilnehmern einzusetzen, ist vom Bundesgesundheitsministerium unter Hinweis auf die Gesetzeslage abgeschmettert worden. Nur der Gesetzgeber selbst, so das aufsichtsführende Ministerium, könne daran etwas ändern. Das hat er allerdings trotz einiger Initiativen in dieser Legislaturperiode nicht getan.

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