Direkt zum Inhaltsbereich

Behandlungsvertrag mit Arzt hilft Methadon-Patienten

VILLINGEN-SCHWENNINGEN (ras). Ärzte, die in ihrer Praxis Abhängige mit Methadon oder anderen Substitutionsarzneien behandeln, sollten mit diesen Patienten zuvor einen Behandlungsvertrag schließen.

Veröffentlicht:

Nach den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Studie aus Baden kann mit einer vertraglich geregelten Substitutionsbehandlung die psychosoziale Versorgung von Abhängigen verbessert werden. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung aus zwölf ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen in Baden, an der 186 primär mit Methadon oder Levo-Methadon behandelte Abhängige teilgenommen haben. Bei 60 Prozent dieser untersuchten Patienten war vor der Substitution ein Behandlungsvertrag geschlossen worden, bei den übrigen 40 Prozent nicht.

Gegenstand des Vertrages waren unter anderem folgende Komponenten: Zeitraum der Behandlung, Wahl des Medikaments und Einnahmemodalitäten, Kooperationsabkommen zwischen Arzt, Patient und Drogenberater, Festlegung der psychosozialen Betreuung und der Modalitäten für einen möglichen Abbruch der Therapie.

Die wichtigsten Ergebnisse: Das gesundheitliche und psychische Wohlbefinden war bei Patienten mit Behandlungsvertrag deutlich besser als bei den Abhängigen ohne Vertrag. Zurückgeführt wird dies auf die im Vertrag fixierten ständigen Gespräche zwischen Arzt und Patient. Über 50 Prozent der Patienten mit Vertrag konnten Verbesserungen bei der Bewältigung von Partnerschafts- und Familienproblemen sowie bei alltäglichen Problemen erzielen. Patienten ohne Vertrag erzielten nur in weniger als einem Drittel aller Fälle Fortschritte.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Deutscher Ärztetag

Suchtmedizin: Dringend Mitversorgende gesucht!

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

T2D-Therapie jetzt auch mit Semaglutid 2 mg

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novo Nordisk Pharma Gmbh, Mainz
Abb. 1: Empagliflozin reduzierte auch bei niedriger Ausgangs-eGFR die Progression der chronischen Nierenkrankheit (Test für Heterogenität/Trend: a) 12=0,06, p=0.81; b) 12=6,31, p=0,012)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [6]

Chronische Nierenkrankheit

SGLT2-Inhibition: Nephroprotektiv auch bei stark erniedrigter eGFR

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Ko KG, Ingelheim am Rhein
Abb. 2: Sekundärer Endpunkt der BOREAS-Studie: Veränderung der Lungenfunktion unter Dupilumab versus Placebo

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Typ-2-Inflammation bei COPD

Bessere Lungenfunktion und mehr Lebensqualität durch IL-4/-13-Hemmung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Berlin, und Regeneron GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Von unten nach oben

Stufenschema bei Insomnie: So bei Schlafstörungen therapieren

Lesetipps
Nicht alles, was im Internet kursiert, stimmt auch – gerade wenn es um Gesundheitsfragen geht. Augen auf und hinterfragen!

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck