Positionspapier

Marburger Bund will in KVen mehr Macht für angestellte Ärzte

Beratender Fachausschuss – das reicht aus Sicht des Marburger Bunds nicht: Angestellte Ärzte sollen eine separat zu wählende Vertretung im KV-System erhalten. Die KVen repräsentierten die Interessen dieser Ärzte nicht genug.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Zahlen aus dem Jahr 2016 nach dem Bundesärzteregister der KBV.

Zahlen aus dem Jahr 2016 nach dem Bundesärzteregister der KBV.

© Andrea Warnecke/dpa; Grafik: Ärzte Zeitung

BERLIN. Der Marburger Bund fordert, angestellte Ärzte in den Gremien von KV und KBV besser zu repräsentieren. Das in seinen Gremien traditionell mit niedergelassenen Ärzten besetzte KV-System werde "der Interessenlage der zunehmenden Zahl Angestellter und damit auch Teilzeitbeschäftigter nicht gerecht, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Positionspapier des MB.

Zentrale Forderungen sind:

  • Eigener Wahlkörper für angestellte Ärzte: Dies sei nötig, um für eine repräsentative Vertretung Angestellter im KV-System zu sorgen. Die bereits vorgeschriebene Einrichtung von beratenden Fachausschüssen für angestellte Ärzte allein sei nicht ausreichend. Das Bundesgesundheitsministerium habe die Forderung nach einem eigenen Wahlkörper zurückgestellt mit der Begründung, es bedürfe zunächst einer "grundlegenden Diskussion über die Strukturen in der ärztlichen Selbstverwaltung".
  • Bessere Repräsentanz in den Gremien der KVen und KBV: Die Einflussnahme auf die Gestaltung ureigener Aufgaben der Selbstverwaltung sei nur "über eigenes Engagement in den Gremien" der KVen möglich. Dies seien in erster Linie die Vertreterversammlungen, aber auch die nach Gesetz einzurichtenden "beratenden Fachausschüsse" auf Bundes- und Landesebene. Ein erster Erfolg sei die Durchsetzung einer Regelung im Selbstverwaltungsstärkungs-Gesetz gewesen: Die große Koalition hat bundeseinheitlich geregelt, dass Ärzte ab einem Anstellungsumfang von zehn Stunden Mitglied ihrer KV sind und das Wahlrecht erhalten.
  • Beseitigung rechtlicher Nachteile im Vergleich zu Vertragsärzten: Der MB verweist auf Erfolge, die –  zusammen mit dem Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) – im Versorgungsstärkungsgesetz erreicht wurden. Beispiele seien die Angleichung beim Arbeits- und Zulassungsrecht oder bei den Zeitprofilen für angestellte Ärzte in den Plausibilitätsprüfungen. Es gehe dem MB darum, auch künftig, "gegen den Aufbau rechtlicher Unterschiede zu Lasten angestellter Ärzte in der ambulanten Versorgung einzutreten".

Die KBV hat nach Anfrage der "Ärzte Zeitung" bis Redaktionsschluss nicht zum Papier des MB Stellung genommen. Indes gärt die Diskussion über die Vertretung angestellter Ärzte im KV-System. Nach Zahlen des Bundesarztregisters waren im vergangenen Jahr bundesweit rund 18 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung angestellt. Vor zehn Jahren lag der Anteil noch bei nur vier Prozent.

Dr. Bernd Köppl, Vorsitzender des BMVZ, geht davon aus, dass diese Quote in fünf Jahren auf 30 bis 40 Prozent steigen wird. Das sei eine Größenordnung, "an der das KV-System nicht mehr vorbeikommt", sagte Köppl im Interview mit der "Ärzte Zeitung". "Man kann keine Institution verteidigen, in der knapp die Hälfte der Mitglieder nicht mehr repräsentiert ist". Nach einer Erhebung des Verbands gehen von 681 Mandaten, die bundesweit in den KVen vergeben wurden, "weniger als zwei Prozent an angestellte Ärzte", beklagt Köppl.

Die Bedeutung der angestellten Ärzte variiert je nach Fachrichtung. Bei Hausärzten ist die Gruppe der Vertragsärzte mit 84,4 Prozent noch sehr dominant. Bei Kinderärzten oder Nervenärzten sind es nur noch rund 70 Prozent. Bei Radiologen befindet sich die Gruppe der Vertragsärzte mit 47 Prozent bereits in der Minderheit. Bei ärztlichen wie bei psychologischen Psychotherapeuten dagegen sind Angestellte mit fünf bis sechs Prozent noch die Ausnahme.

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