Umstellung

Die neue Notfallversorgung und ihre Folgen

Die Notfallversorgung in Deutschland steht vor einem Umbruch. Nicht alle Krankenhäuser werden danach noch Notfallpatienten behandeln. Das neue Modell wirkt sich auch auf die Ärzte aus.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Schwerverletzter in der BG Klinik Ludwigshafen. Der GBA will Kliniken künftig in eine dreistufige Notfallstruktur einordnen.

Schwerverletzter in der BG Klinik Ludwigshafen. Der GBA will Kliniken künftig in eine dreistufige Notfallstruktur einordnen.

© Mathias Ernert, Berufsgenossensc

BERLIN. Einfach wird die Neuordnung der Notfallversorgung in Deutschland nicht. Mehrere Konflikte schwelen und müssen von der Selbstverwaltung oder der Politik gelöst werden, bevor sich etwas ändern kann.

Dazu kommt, dass der neue Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einer der Architekten der Krankenhausreform der letzten GroKo ist. Die hatte schon eine Bereinigung der Kliniklandschaft zum Ziel.

Tatsächlich passiert ist wenig. Jetzt wird befürchtet, dass die Notfallversorgung als Vehikel genutzt werden könnte, um Krankenhausbetten abzubauen.

Gegenstand der Kontroversen um die Reform ist ein Auftrag aus dem Krankenhausgesetz der letzten GroKo an den GBA. Dieser Auftrag (SGB V, § 136c, 4) ist für die Vertragsärzte wichtig. Der GBA soll ein System gestufter Notfallstrukturen in Krankenhäusern entwickeln.

Das bezieht sich auf die stationäre Notfallversorgung, nicht auf ambulante Fälle. Aber: Damit erstellt der GBA indirekt auch eine Vorauswahl der Standorte, an denen künftig die von Union und SPD geforderten Integrierten Notfallzentren, in denen der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst aufgehen soll, angesiedelt werden könnten.

Streit um die Folgenabschätzung

Zum gesetzlichen Auftrag gehört eine Folgenabschätzung. Die Bundesärztekammer, die im GBA stellungnahmeberechtigt ist, sieht die nicht gewährleistet.

Eine aussagekräftige Folgenabschätzung sei unerlässlich, damit es nicht zu einem Abbau von dringend notwendigen Versorgungsstrukturen komme, mahnte Bundesärztekammerpräsident Professor Frank Ulrich Montgomery an.

GBA-Chef Professor Josef Hecken reagierte prompt: "Umfangreiche Daten und Analysen zu möglichen Auswirkungen liegen vor."

Diese Daten hat das Berliner IGES-Institut geliefert. Die rund 2000 zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland waren von IGES zu ihren Fachabteilungen und ihrer Ausstattung umfangreich befragt worden.

Ziel sei gewesen, möglichst belastbare Daten zu den möglichen Auswirkungen auf die vorhandenen Versorgungsstrukturen zu gewinnen, also eine Folgenabschätzung, hat der GBA auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mitgeteilt. Das IGES-Gutachten werde nach dem Beschluss zu den Notfallstrukturen am 19. April veröffentlicht.

IGES selbst geht davon aus, eher ein Recherchewerkzeug geliefert zu haben. Laut IGES handelt sich überwiegend um Excel-Dateien.

Damit könne man zum Beispiel simulieren, wie sich die Erreichbarkeit von stationären Notfallstrukturen verändern, wenn man einzelne Krankenhäuser von der Notfallversorgung ausschließe, sagte eine IGES-Sprecherin der "Ärzte Zeitung".

Aussagen zu regionalen Bedarfen seien damit allerdings nur schwer zu treffen. Für die Bundesärztekammer ist das nicht hinnehmbar.

"Es soll beschlossen werden, ohne dass im GBA diskutiert wird", warnt Dr. Susanne Johna, die sowohl im Vorstand der BÄK als auch im Vorstand des Marburger Bundes sitzt.

Bisher bekannt ist, dass die Notfallstrukturen in drei Stufen eingeteilt werden sollen: Basis, erweitert und umfassend. Kliniken, die keiner der Stufen zugeordnet werden, bekommen die Behandlung von Notfällen nicht länger vergütet.

Johna fürchtet, dass allein diese Vorgabe manche Krankenhausbetreiber zum Ausstieg bewegen könnte.

Nicht einmal der Rettungsarzt muss Facharzt sein

Noch dramatischer könnte sich nach Ansicht der Ärztegewerkschafterin, eine Personalvorgabe im GBA-Beschluss auswirken. In allen drei Stufen soll gelten, dass Fachärzte für Innere Medizin, für Chirurgie und Anästhesie innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar sein müssen.

"Die weit überwiegende Mehrzahl der an der Notfallversorgung teilnehmenden Kliniken wird diese Vorgabe mit dem derzeitigen Personalbestand nicht erfüllen können", heißt es dazu in einem Papier der Berufsverbände der Internisten und Chirurgen.

Johna weist darauf hin, dass nicht einmal der Arzt auf dem Rettungswagen Facharzt sein müsse. Komme es zum Facharztstatus, würden zudem die Ärzte in Weiterbildung aus der Notfallversorgung verschwinden, weil die Betreiber die Schichten nicht doppelt besetzen würden.

Jetzt meldete sich der Verband der Leitenden Krankenhausärzte zu Wort. Der GBA solle die Beschlüsse erst nach der Gesundheitsministerkonferenz am 20. Juni fassen, heißt es in einer Mitteilung.

Das biete die Chance, monosektorales Stückwerk zu vermeiden und den sektorenübergreifenden Aufbau der Integrierten Notfallzentren und die Neuordnung der stationären Notfallversorgung zu bündeln.

Die Reform fußt auf einem Gesetz aus der vergangenen Legislaturperiode und einem noch nicht formulierten Gesetz aus der laufenden. Ein weiterer Schulterblick wäre da sicherlich angebracht.

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