Niedergelassene Ärzte sind keine Abrechnungsbetrüger

NEU-ISENBURG (reh). Klopft bei einem Arzt die Polizei nur an die Tür, weil sich der Verdacht auf Abrechungsbetrug erhärtet hat, gelten in der Öffentlichkeit oft gleich alle Ärzte als Betrüger. Tatsächlich sind den KVen aber nicht einmal ein Prozent "verdächtige" Abrechnungsteilnehmer bekannt. Das haben Recherchen der "Ärzte Zeitung" ergeben.

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Die KV-Prüfung zeigt: Über 99 Prozent der Ärzte rechnen korrekt ab.

Die KV-Prüfung zeigt: Über 99 Prozent der Ärzte rechnen korrekt ab.

© Foto: Feng Yuwww.fotolia.de/Montage: sth

In 99 Prozent der Fälle falsch abgerechneter EBM-Ziffern handelt es sich schlicht um Irrtümer. So zum Beispiel die Erfahrung der KV Hessen. Dabei sei bei einigen Ärzten eine richtige Systematik erkennbar. Nicht etwa, weil sie mehr Geld aus dem Honorartopf herausziehen wollten, sondern weil sie immer wieder denselben Fehler machten. "Es gibt Ärzte, die haben etwas im Kopf und machen es immer wieder falsch, in der Annahme es sei richtig", sagt eine Sprecherin der KV Hessen.

In Rheinland-Pfalz (RLP) gibt es noch klarere Zahlen: Weniger als ein Prozent der Vertragsärzte gelten bei der KV RLP als "möglich verdächtige Abrechnungsteilnehmer", berichtet Monja Bungert, Pressesprecherin der KV RLP. Abrechnungsbetrug ist also ein Einzelfall. Zur Verdeutlichung: Die 50 Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der KV RLP sind nicht einmal abgeschlossen. Dabei hat die KV RLP 7000 ärztliche und psychtherapeutische Mitglieder.

Anders sieht es bei den Krankenkassen aus. So bearbeitet die Techniker Krankenkasse (TK) täglich vier bis fünf neue Verdachtsmeldungen auf Betrugsfälle, sagt TK-Sprecher Hermann Bärenfänger. Allerdings sind hier auch Betrugsfälle von Patienten und anderen Leistungserbringern dabei, und es geht hauptsächlich um Verordnungsdaten.

An die Staatsanwaltschaft gehen von Seiten der Krankenkassen und KVen nur Fälle, die strafrechtliche Relevanz haben können. Und hierbei muss es sich um eine strafbare Handlung mit "nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Krankenversicherung" handeln.

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