EU-Arbeitsschutz

Karzinogene und Mutagene im Job im Blick

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BRÜSSEL. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EU-Parlamentes hat Vorschläge zur Änderung der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Richtlinie 2004/37/ EG) gefasst.

Dabei sollen die Arbeitgeber in puncto Grenzwerte stärker als bisher in die Pflicht genommen werden. Es soll sowohl die Exposition der Arbeitnehmer als auch die Verwendung dieser Stoffe reduziert werden.

Die Maßnahmen sollten, so weit technisch möglich, die Substitution von Karzinogenen oder Mutagenen durch andere, weniger gesundheitsschädliche Stoffe umfassen, aber auch „die Verwendung von geschlossenen Systemen oder sonstigen Maßnahmen zur Verringerung des Ausmaßes der Exposition der Arbeitnehmer“, so der Wille des Ausschusses.

Auch die Einhaltung der Vorschriften durch kleine und mittlere sowie Kleinstunternehmen hat der Ausschuss im Blick, „wobei für alle Arbeitnehmer ein gleich hohes Schutzniveau gewährleistet werden sollte“, heißt es ergänzend vom Ausschuss. (maw)

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