Höhere Standards für Studienpublikationen

BERLIN (maw). Die Mitglieder des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen (VFA) unterwerfen sich bei der Publikation neuer Studienergebnisse ihrer Arzneien strengeren Regeln - auf freiwilliger Basis.

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Beiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften, in denen Pharma-Unternehmen die Ergebnisse klinischer Studien publizieren, haben künftig noch höheren Anforderungen als bisher zu genügen. Das besagt nach Angaben des VFA die neue Selbstverpflichtung "Joint Position on the Publication of Clinical Trial Results in the Scientific Literature", die jetzt vom internationalen und vom europäischen Pharmaverband sowie von weiteren nationalen Verbänden verabschiedet wurde. Dieses Regelwerk gelte auch für die VFA-Mitgliedsunternehmen. Zu zentralen Bestandteilen der Selbstverpflichtung zählen:

  • Die Firmen müssen die Ergebnisse sämtlicher Phase-III-Studien und aller weiteren Patientenstudien mit signifikanter medizinischer Bedeutung nicht nur online veröffentlichen, sondern sich auch aktiv um Beiträge darüber in Fachzeitschriften mit Peer Review bemühen
  • Die Ergebnisse aller zu Studienbeginn vorgesehenen Auswertungen müssen im Artikel enthalten sein.
  • Jeder, der inhaltlich zu einem Artikel beigetragen hat, muss aufgeführt sein - mit Angaben zur Art des Beitrags, der Zugehörigkeit zu einer Firma oder Institution sowie auch zu potenziellen Interessenkonflikten.
  • Von diesen Personen dürfen nur diejenigen als Autoren genannt werden, die sowohl substanziell zur Studie beigetragen als auch das Manuskript verfasst beziehungsweise ediert und in Endfassung freigegeben haben.

Die neue "Joint Position" ergänzt nach Angaben des VFA die bestehende internationale Selbstverpflichtung von 2005.

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