Ärzte kritisieren Ämter wegen Masernepidemie

MAINZ (hub). Innerhalb der letzten zehn Wochen sind etwa 1100 Menschen in Nordrhein-Westfalen an Masern erkrankt (wir berichteten). 160 Patienten mußten stationär behandelt werden - drei wegen Masernenzephalitis. Schwere Vorwürfe gegen die zuständigen Gesundheitsämter erheben jetzt Impfexperten und Pädiater.

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"Der Staat darf nicht zulassen, daß sich Kinder mit gefährlichen Krankheiten anstecken", so Professor Heinz-J. Schmitt von der Ständigen Impfkommission auf der Internetseite des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

"Die Gesundheitsämter haben offensichtlich nicht verhindert, daß infizierte Kinder weiter zur Schule oder in den Kindergarten gegangen sind", so Schmitt. Und der Präsident des BVKJ, Dr. Wolfram Hartmann, fordert das Gesundheitsministerium des Landes NRW auf, dem Gesetz entsprechend für eine ausreichende Durchimpfungsrate zu sorgen.

Wie können die Behörden jedoch verhindern, daß sich Infektionskrankheiten ausbreiten? "Treten Masernfälle an nur einer Schule auf, kann das Amt die Eltern aufklären und vor Ort Impfungen anbieten", sagt Dr. Angela Wirtz, Referat für Infektionsschutz im Sozialministerium Hessen, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Häufen sich die Fälle, sollten die Impfungen auch in den umliegenden Schulen oder im gesamten Stadtteil angeboten werden, so Wirtz. Erkrankte Kinder und deren Geschwister können auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom Schul- oder Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden. "Dies liegt vor allem in der Verantwortung der Eltern", so Wirtz.

"Ungeimpfte Kinder aus Schule oder Kindergarten auszuschließen ist jedoch nicht möglich, schließlich gibt es keinen Impfzwang in Deutschland", sagt Dr. Wolfgang Büchel vom Gesundheitsamt Köln. Um epidemiologische Daten nach dem IfSG zu erfassen, werde direkt Kontakt zu den Eltern aufgenommen. "Wir weisen dann auf die Pflicht hin, ungeimpfte Geschwister nicht in Schule oder Kindergarten zu schicken", so Büchel.

Schulschließungen seien nach IfSG zwar möglich, doch es komme auf die Verhältnismäßigkeit an, so Wirtz. Beste Schutzmaßnahme bleiben zwei Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln im Alter ab elf Monaten - im Abstand von vier Wochen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Zu Gast bei Freunden mit Masern

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