Montgomery fordert

Bessere Kennzeichnung von (un)gesunden Lebensmitteln

Bei 60 Prozent der analysierten Limonaden, Energydrinks, Fruchtsäften, Schorlen, Brausen und Eistees fand die Verbraucherorganisation Foodwatch bis zu 26 Prozent Zucker. Professor Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, hat reagiert.

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Insgesamt 463 Limonaden, Energydrinks, Fruchtsäfte, Schorlen, Brausen und Eistees hat Foodwatch unter die Lupe genommen.

Insgesamt 463 Limonaden, Energydrinks, Fruchtsäfte, Schorlen, Brausen und Eistees hat Foodwatch unter die Lupe genommen.

© Marzia Giacobbe / fotolia.com

BERLIN. Für eine Kennzeichnung zur besseren Unterscheidbarkeit von gesunden und ungesunden Lebensmitteln hat sich der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery, ausgesprochen.

Er reagierte damit auf die Ergebnisse einer Studie der Verbraucherorganisation Foodwatch. Die hatte in 60 Prozent von insgesamt 463 untersuchten Limonaden, Energydrinks, Fruchtsäften, Schorlen, Brausen und Eistees Anteile von fünf bis 26 Prozent Zucker gefunden (die "Ärzte Zeitung" berichtete).

Es drohen Übergewicht und Diabetes

Montgomery verwies in seiner Stellungnahme auf Gefahren des Konsums von überzuckerten Getränken und Snacks. Übergewicht und Diabetes könnten die Folgen sein.

Foodwatch hat die Regierung aufgefordert eine Zuckerabgabe zu erheben. In der Koalition sind solche Instrumente umstritten. Während sich der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Edgar Franke (SPD) und der CDU-Gesundheitspolitiker für eine solche Abgabe im Rahmen eines Nationalen Diabetesplans erwärmen können, lehnt Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) sie rundweg ab.

Einen dritten Weg schlägt das Berliner Institut für Gesundheitssystementwicklung vor - eine Abgabe auf Zucker, Spirituosen und Tabak direkt in den Gesundheitsfonds. So könnten die Chancen der speziellen Systemfinanzierung Deutschlands genutzt werden, so Institutsleiter Albrecht Klöpfer. (af)

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Kommentare
Thomas Georg Schätzler 29.08.201613:52 Uhr

IRREFÜHRUNG: Fruchnektare und Fruchtsaftgetränke

Geradezu vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Irreführung des Gesetzgebers! Begrifflichkeiten wie "Nektar" und "Fruchtsaftgetränk" suggerieren und implizieren hochwertigere Fruchterzeugnisse als reine Fruchtsäfte.

Aber Fruchtnektar und Fruchtsaftgetränke unterscheiden sich von Fruchtsaft durch einen g e r i n g e r e n Saftanteil, was durch Verdünnung mit Wasser erreicht wird; und einen ü b e r h ö h t e n Zucker- oder Honiganteil.

Um das Verwirrspiel bei Fruchtnektaren komplett zu machen: Manche Früchte haben von Natur aus so viel Fruchtsäure oder Fruchtfleisch, dass sie nicht als Fruchtsaft, sondern nur als Nektar angeboten werden können. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt an Fruchtsaft oder Fruchtmark beträgt je nach Fruchtart mindestens 25 % (z. B. Johannisbeere, Banane, Mango) bis 50 % (Holunderbeere, Quitte, Pfirsich). Fruchtnektar darf bis zu 20 % des G e s a m t g e w i c h t s Zucker oder Honig enthalten (§ 2 Abs. 6 FrSaftErfrischGetrV).

Bei Fruchtsaftschorlen, Mischungen von Fruchtsaft oder Fruchtsaftkonzentrat und kohlensäurehaltigem Mineralwasser, handelt es sich gemäß den Definitionen der geltenden Fruchtsaftverordnung ebenfalls um Fruchtnektare.

Fruchtsaftgetränke unterliegen nicht der Fruchtsaftverordnung, sondern sind in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke des deutschen Lebensmittelbuchs beschrieben. Der Fruchtgehalt soll je nach Fruchtart mindestens 6 % (Zitrusfrüchte) bis 30 % (Kernobst, Trauben) betragen. Neben Zucker dürfen auch Aromastoffe zur Geschmacksabrundung zugesetzt werden (§ 2 Abs. 7 FrSaftErfrischGetrV).

Modifiziert nach WIKIPEDIA

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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