Lebensmittelsicherheit

Foodwatch moniert Gesetz gegen "Ekelbetriebe"

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BERLIN. Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat die geplante Neuregelung für amtliche Veröffentlichungen von Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit kritisiert.

Die meisten "Ekelbetriebe" hätten weiter nichts zu befürchten, denn bis auf eine neue Löschfrist bleibe das Gesetz unverändert, sagte Foodwatch-Experte Johannes Heeg am Donnerstag.

Von Hygiene-Missständen in Restaurants, Wurstfabriken und Bäckereien werde man so gut wie nichts erfahren. Ob Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen tatsächlich veröffentlicht werden, bleibe im Ermessen lokaler Behörden, die oft Betriebe vor Ort schützten. Publik gemacht werden sollten aber ausnahmslos alle Kontrollergebnisse.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) beschlossen, der einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts nachkommt.

Demnach sollen die Behörden festgestellte eklatante Verstöße künftig für die Dauer von sechs Monaten öffentlich machen können.

Klöckner sprach von einem "deutlichen Plus an Verbraucherschutz". Mit der einheitlichen Löschfrist könnten die zuständigen Länder wieder rechtssicher über festgestellte Verstöße informieren.

Die Karlsruher Richter hatten Veröffentlichungen mit Namen von Produkt und Hersteller gestattet, aber eine Regelung zur Dauer verlangt.

Hintergrund ist eine Informationspflicht für Behörden, wenn in Betrieben beispielsweise Grenzwerte überschritten werden oder gegen Hygienevorgaben verstoßen wird. Wegen der Rechtsunsicherheit war dies in vielen Bundesländern vorerst nicht angewandt worden. (dpa)

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