IQWiG sieht nun doch einen Nutzen von Memantine

Kurswechsel bei Memantine: Das IQWiG sieht, entgegen früherer Aussagen, nun doch den Nutzen bei Kognition und Alltagsfähigkeiten bestätigt.

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Das IQWiG in Köln beendet mit dem aktuellen Report eine fast zwei Jahre dauernde Diskussion um den Nutzen von Memantine.

Das IQWiG in Köln beendet mit dem aktuellen Report eine fast zwei Jahre dauernde Diskussion um den Nutzen von Memantine.

© IQWiG

KÖLN (mut). Mit einem aktuellen Report hat das IQWiG nun vermutlich eine fast zwei Jahre dauernde Diskussion um den Nutzen des Antidementivums Memantine (Axura®, Ebixa®) beendet. So revidierte das Institut aufgrund einer nachgereichten Responderanalyse des Unternehmens Merz Teile des Abschlussberichts vom September 2009.

Nun sieht das IQWiG "für den Endpunkt kognitive Leistungsfähigkeit einen Beleg für einen Nutzen" von Memantine. Für Aktivitäten des täglichen Lebens stellt das Institut fest: "Unter gleichzeitiger Berücksichtigung der geringen Größe des Effekts ergibt sich hier ein Hinweis auf einen Nutzen."

Mehrere Seiten kritisierten den ersten Abschlussbericht

In seinem Abschlussbericht hatte das Institut zunächst keine wissenschaftlichen Belege dafür gefunden, dass Patienten mit einer mittelschweren oder schweren Alzheimer-Demenz von Memantine profitieren. Dies war nicht nur von den Herstellerunternehmen Merz und Lundbeck scharf kritisiert worden, auch Neurologen- und Psychiaterverbände zeigten wenig Verständnis für die IQWiG-Beurteilung.

In der Ende 2009 vorgestellten S3-Leitlinie zu Demenzen wurde Memantine bei moderater und schwerer Alzheimerdemenz sogar explizit empfohlen.

Im November 2010 beauftragte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schließlich das IQWiG mit einer erneuten Prüfung von Memantine unter Einbeziehung neuer Daten.

Das Ergebnis ist jetzt in einem "Rapid Report" veröffentlicht worden. "Wir freuen uns, dass die seit vielen Jahren geführte Diskussion um die Nutzenbewertung nun mit einem positiven Ergebnis für Memantine abgeschlossen ist", heißt es dazu in einer Mitteilung von Merz.

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Friedrich Fuchs 27.04.201115:54 Uhr

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Die Festbetragsregelung bei den Triptanen zur Behandlung von Migräne und Cluster-Kopfschmerz ist eine weitere G-BA Entscheidung, die dringend überprüft werden sollte. Im Gegensatz zur Auffassung des G-BA handelt es sich bei den sieben auf dem Markt erhältlichen Triptanen nach den vorliegenden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, des IQWiG und der Fachgesellschaften keinesfalls um "Me-too" Produkte.

Quellenangaben siehe

http://www.ck-wissen.de/ckwiki/index.php?title=Triptane_-_Festbetragsregelung

Kurzadresse: http://tinyurl.com/CKWFBTT

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