EU-Kommission

Insektenkiller Chlorpyrifos soll verboten werden

Ein Pflanzenschutzmittel, das in der EU seit 2006 zugelassen ist, steht in Verdacht, das Erbgut von Embryonen zu schädigen. Nun wird das Aus für Chlorpyrifos gefordert.

Veröffentlicht:

BRÜSSEL. Wegen Gesundheitsbedenken soll ein seit Jahren eingesetztes Pflanzenschutzmittel in Europa verboten werden.

Die EU-Kommission will nach eigenen Angaben vorschlagen, die im Januar auslaufende Zulassung für die Stoffe Chlorpyrifos and Chlorpyrifos-Methyl nicht zu verlängern. Die Brüsseler Behörde bestätigte am Montagabend einen Bericht der „taz“ aus Berlin.

Das seit 2006 in der EU zugelassene Mittel, das Schädlinge in der Landwirtschaft bekämpfen soll, steht im Verdacht, Erbgut und Nerven bei Embryonen zu schädigen.

In importierten Orangen gefunden

Laut „taz“ darf Chlorpyrifos in Deutschland schon heute nicht mehr gespritzt werden. Der Stoff werde aber unter anderem in importierten Orangen, Mandarinen sowie Grapefruits gefunden.

Eine Sprecherin der EU-Kommission teilte dpa auf Anfrage mit, bei einem Expertentreffen im April der europäischen Lebensmittelbehörde Efsa seien Bedenken wegen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit diskutiert worden.

Nach einem entsprechenden Arbeitsauftrag habe die Efsa am 2. August Bedenken bestätigt. Die Kommission werde nun den Vorschlag an die EU-Staaten vorbereiten, die Zulassung nicht zu erneuern.

Politiker fordern Verbot

In der „taz“ forderten indes Verbraucherschützer und Politiker ein sofortiges Verbot. „Der Wirkstoff muss umgehend verboten werden“, sagte Matthias Wolfschmidt, Direktor für internationale Kampagnen der Organisation Foodwatch.

Der Lebensmittelexperte der Verbraucherzentrale Hamburg, Armin Valet, sagte, das Insektizid stehe schon seit vielen Jahren in der Kritik.

SPD-Gesundheitsexperte Professor Karl Lauterbach wird mit den Worten zitiert: „Der Einsatz von Chlorpyrifos ist schon lange nicht mehr vertretbar.“ (dpa)

Jetzt abonnieren
Mehr zum Thema

Diskussionsrunde

LÄK Bayern wirbt für lokale Hitzeschutz-Bündnisse

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus