Kein IgG-Nachweis bei Unverträglichkeiten

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BONN (eb). Tests auf Immunglobulin G (IgG) sind zum Nachweis einer Lebensmittelunverträglichkeit ungeeignet. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hingewiesen. Bereits im vorigen Jahr sei das in einer Leitlinie publiziert worden. IgG würden als normale Reaktion des Immunsystems gebildet, sobald der Mensch etwas isst. Manche Anbieter verkauften mit den Tests ungerechtfertigte und einseitige Diäten.

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