Bundesinstitut für Risikobewertung warnt
Listeriose auch durch Räucherfisch möglich
Fisch sollte regelmäßig Bestandteil der Ernährung sein. Dennoch können gerade rohe, geräucherte und gebeizte Fischereierzeugnisse oft auch krankmachende Keime enthalten, insbesondere Listerien. Daran erinnt aktuell Professor Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
Laut BfR wurden im Jahr 2018 insgesamt 701 Fälle von schweren invasiven Listerioseerkrankungen an das RKI übermittelt. Die meisten Listeriosen seien zwar nur milde und gingen mit Erbrechen und Durchfall sowie leichtem Fieber einher. Bei schweren Fällen, wie sie dem RKI gemeldet wurden, komme es hingegen auch zu Blutvergiftungen, Hirnhautentzündungen oder Fehlgeburten. Fünf Prozent der Fälle aus dem Jahr 2018 seien tödlich verlaufen.
Zur Häufigkeit der für menschen kritischen Listerienart L. monocytogenes verweist dasd BfR auf diese Zahlen: Sieben bis 18 Prozent der in Deutschland von der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2007 bis 2017 untersuchten Proben von kaltgeräucherten oder gebeizten Fischereierzeugnissen und drei bis neun Prozent der Proben von heißgeräucherten Fischereierzeugnissen haben demnach den kritischen Erreger enthalten.
Das BfR empfiehlt daher Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, an einer Listeriose zu erkranken, wie Senioren, Personen mit geschwächter Immunabwehr und Schwangeren, nicht grundsätzlich auf Fisch zu verzichten, sondern Fisch oder Meerestiere nur gut durcherhitzt zu essen. Listerien können durch Erhitzen des Lebensmittels auf 70 °C im Kern für mindestens zwei Minuten zuverlässig abgetötet werden, heißt es einer Mitteilung des BfR. Auf den Verzehr roher, geräucherter und gebeizter Fischereierzeugnisse und Meerestiere sollten Risikogruppen jedoch gänzlich verzichten. (eb)
Ein Merkblatt des BfR zum Schutz vor Lebensmittelinfektionen mit Listerien gibt es zum Download.