Kölner Lassa-Fall

Quarantäne aufgehoben

Veröffentlicht:

KÖLN. Die Quarantäne der letzten Personen, die mit dem in Köln verstorbenen Lassa-Patienten Kontakt hatten, wurde mittlerweile aufgehoben. Das teilt die Stadt Köln mit. Präventiv wurden von den 45 Kontaktpersonen, des am 26. Februar in der Kölner Uniklinik verstorbenen Patienten, noch einige Personen von den örtlichen Gesundheitsbehörden überwacht.

Sie befanden sich als Vorsichtsmaßnahme in häuslicher oder klinischer Quarantäne, bis die Inkubationszeit abgelaufen oder die Ergebnisse der Untersuchungen auf Lassa negativ abgeschlossen waren. Die Überwachung der letzten Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt endete am 24. März mit Ablauf der dreiwöchigen Inkubationszeit für das Lassa-Fieber. Keine dieser Personen sei erkrankt, heißt es in der Mitteilung. (eb)

Jetzt abonnieren
Mehr zum Thema

Kasuistik

Tularämie: „Furunkel“ führte auf die falsche Fährte

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Änderungen ab Juli

Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Arztpraxis

Pro & Contra

Vorhofflimmern: Sollten alle über 65 Jahre eine Smartwatch tragen?

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Ein Mitarbeiter empfängt ein Fax aus einem Faxgerät.

© piyaphunjun / stock.adobe.com

Datenschutz

Rezeptversand per Fax: Empfängernummer überprüfen – sonst droht Bußgeld