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Scheingrenzwerte für Europas Städte

Von Thomas Müller Veröffentlicht:

Mit Grenzwerten zu Feinstaub ist es in der EU so eine Sache: Entweder es gibt keine, wenn es welche gibt, sind sie sehr hoch angesetzt, und werden sie dennoch überschritten, so hat das keine Konsequenzen. EU-Richtlinien zur Feinstaub-Belastung sind daher eher zahnlose Papiertiger mit Scheingrenzwerten. Ihr einziger Sinn besteht offenbar darin, ernsthafte Konsequenzen zu vermeiden. Denn für eine bessere Luft in den Städten sorgen sie nicht.

So gilt seit 2005 ein Grenzwert von 50 µg/m3 für Partikel unter 10 µm (PM10). Er darf an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden. In vielen deutschen Städten geschieht dies weitaus häufiger, ohne jegliche Folgen. Damit aber künftig niemand in Erklärungsnöte kommt, sollen Überschreitungen nach dem Willen des EU-Parlaments bald an 55 Tagen möglich sein.

Immerhin: Der Jahresmittelwert für PM10 soll von 40 auf 30 µg/m3 gesenkt werden. Doch selbst ein solcher Wert erscheint sehr hoch: Nach Studienergebnissen wäre die Gesamtsterberate, bezogen auf zehn Jahre, bei 30 µg/m3 um 30 Prozent erhöht. Allerdings werden derart hohe Feinstaub-Mittelwerte in praktisch keiner deutschen Stadt erreicht.

Ähnlich verhält es sich mit besonders lungengängigem Feinstaub (PM 2,5). Ab 2015 soll es dafür in der EU erstmals einen Grenzwert geben. Er liegt mit 25 µg/m3 deutlich über dem US-Grenzwert von 15 µg/m3 und ist damit so hoch, dass sich wiederum keiner Sorgen machen muss, er könnte überschritten werden.

Lesen Sie dazu auch: Neue Studie liefert Argumente für niedrige Feinstaub-Grenzwerte

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