"Sportwetten können süchtig machen"

MÜNCHEN (sto). Sportwetten bergen ein erhebliches Suchtpotential. Deshalb sollten vom Gesetzgeber zum Schutz von Spielern und vor allem von Jugendlichen deutliche Hinweise auf das Suchtpotential von Glücksspielen vorgeschrieben werden, so die Leiterin der Interdisziplinären Suchtforschungsgruppe Berlin der Charité, Dr. Sabine M. Grüsser-Sinopoli.

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Das Verbot von Glücksspielen für Kinder und Jugendliche müsse auch tatsächlich durchgesetzt werden, forderte Grüsser-Sinopoli beim 7. Interdisziplinären Kongreß für Suchtmedizin in München.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Jugend- und Spielerschutz sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema "Sportwette": Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende März eine gesetzliche Neuregelung für Sportwetten gefordert, die eine effektive Suchtbekämpfung sicherstellt (Az.: 1 BvR 1054/01).

    In einer Studie hatte ein Drittel der Spieler eine Spielsucht.
   

Wie Grüsser-Sinopoli berichtet hat, erfüllten in einer eigenen, nicht repräsentativen Untersuchung etwa ein Drittel der Spieler, die in Wettlokalen bei Fußballwetten angetroffen werden, die diagnostischen Kriterien einer Spielsucht: Dazu zählen der Kontrollverlust über das Spielverhalten, das Spielen mit immer höheren Einsätzen, um die gewünschte Erregung zu erhalten, sowie Unruhe und Gereiztheit beim Versuch, das Spiel einzuschränken.

Wie bei stoffgebundenen Abhängigkeiten, etwa von Alkohol, könne es auch bei Spielsüchtigen zur Vernachlässigung sozialer und beruflicher Verpflichtungen kommen, sagte Grüsser-Sinopoli. Pathologische Spieler jagen ihren Verlusten, die sie bei Wetteinsätzen erfahren haben, hinterher und sind im Vergleich zu Freizeitspielern ohne Spielsucht stärker und höher verschuldet.

Für Spielsüchtige habe das pathologische Glücksspiel ähnlich wie der Gebrauch einer psychotropen Substanz die Funktion, das Leben erträglich zu machen, indem zum Beispiel Ängste, Einsamkeit, Schüchternheit, Langeweile, Versagenserlebnisse und der Gruppendruck reduziert werden, so Grüsser-Sinopoli.

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