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Quarantäne-Regeln

VdK: Lohnersatz auch für Chroniker ohne Corona-Impfung

Bürger, die nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft sind, könnten bald im Falle einer Quarantäne keinen Verdienstausfall mehr erhalten. Der VdK warnt vor gravierenden Folgen für Menschen mit chronischen Erkrankungen.

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Die Corona-Impfung entzweit die Gesellschaft: Auch über die Zahlung des Lohnersatz an Ungeimpfte in Quarantäne wird diskutiert.

Die Corona-Impfung entzweit die Gesellschaft: Auch über die Zahlung des Lohnersatz an Ungeimpfte in Quarantäne wird diskutiert.

© freshidea / stock.adobe.com

Berlin. Die Pläne, gegen COVID-19 ungeimpften Personen keinen Lohnersatz mehr zu zahlen, sorgen weiter für Diskussionen. „Der Verdienstausfall muss bei einer Quarantäne unabhängig vom Impfstatus gezahlt werden“, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele am Dienstag. Ansonsten seien chronisch Kranke, die sich nicht impfen lassen, besonders hart getroffen. Die Gesundheitsminister müssten hierzu eine einheitliche Regelung finden.

Bund und Länder beraten an diesem Mittwoch über das Thema. In Baden-Württemberg gilt die Regelung bereits seit 15. September. Wer ungeimpft ist und wegen behördlich angeordneter Quarantäne nicht zur Arbeit erscheinen könne, müsse damit rechnen, dass der Antrag auf Entschädigung für den Verdienstausfall abgelehnt werde, hatte das Sozialministerium erklärt.

Dies entspreche dem Infektionsschutzgesetz. Den Zeitpunkt 15. September hatte das Ministerium damit begründet, dass bis dahin jeder ein Impfangebot erhalten habe. Auch Bremen und Nordrhein-Westfalen planen den Stopp für Lohnersatzzahlungen für Ungeimpfte bei Quarantäne-Anordnung.

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Ausnahmen in Baden-Württemberg

Bentele erklärte dazu, es gebe zurecht keine allgemeine Impfpflicht in Deutschland: „Dann darf es aber auch keine existenzgefährdenden Folgen haben, wenn sich ein Mensch mit angeschlagener Gesundheit aufgrund einer chronischen Erkrankung gegen eine Impfung entscheidet.“ Das gelte insbesondere dann, wenn medizinisch noch nicht einschätzbar sei, wie sich eine Impfung auf seine Gesundheit auswirke.

Die Regelung in Baden-Württemberg sieht aber auch Ausnahmen für jene Personen vor, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Bei der Streichung des Verdienstausfalls gehe es nicht um zehn oder 20 Euro für einen ehemals kostenfreien Bürgertest, sondern um das Entgelt für bis zu 14 Tage Arbeit, betonte die VdK-Präsidentin. Wenn aufgrund einer Quarantäne ein halber Monatsverdienst wegfalle, müssten gerade ärmere Menschen unverhältnismäßig stark darunter leiden.

Bentele argumentierte, dass ja auch Lohnersatz gezahlt werde, wenn jemand erkranke, weil er viel raucht, viel Zucker und Fett isst oder risikoreiche Sportarten ausübe. Ein Gesundheitswesen, dass diese Kosten nicht mehr übernehme, lehne der Sozialverband ab. (hom)

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