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Die Sorgen eines Ernährungsmediziners

Was Odinius' Kampf gegen das Übergewicht bremst

Er ist der Arzt, der die Pfunde purzeln lässt: Michael Odinius aus der Nähe von Hamburg hat sich auf die Behandlung von adipösen Patienten spezialisiert - und ist damit erfolgreich. Doch die Unwissenheit vieler Kollegen sorgt für ein Problem.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Ausgewogen? Am Kampf gegen Adipositas beteiligen sich auch die gesetzlichen Kassen. Der Weg dahin ist allerdings etwas umständlich.

Ausgewogen? Am Kampf gegen Adipositas beteiligen sich auch die gesetzlichen Kassen. Der Weg dahin ist allerdings etwas umständlich.

© Dave / fotolia.com

BARSBÜTTEL. Wer mit einem BMI von über 30 zum Arzt geht, erwartet konkrete Hilfe beim Kampf gegen das Übergewicht. Ernährungsmediziner Michael Odinius kann diese Hilfe bieten.

Sein Problem: Unkenntnis bei Ärzten und Patienten verhindert den Zugang zu seinen Leistungen, die als "ergänzende Maßnahme der Rehabilitation" im SGB V verankert sind - nicht aber im Leistungskatalog der GKV.

Odinius ist in Barsbüttel bei Hamburg als Allgemeinmediziner mit ganzheitlichem Ansatz - Naturheilverfahren, Chirotherapie und Akupunktur - niedergelassen und hat sich vor zehn Jahren als Ernährungsmediziner auf die Behandlung von Adipositas spezialisiert.

"Ich kann mich nicht mit dem Verwalten von Krankheiten zufrieden geben, sondern suche stets nach einer Lösung für den Patienten", beschreibt Odinius seinen Antrieb, sich immer tiefer mit dem Thema Adipositas zu beschäftigen.

Kosten für Schulung können erstattet werden

Seine Patienten schult er kontinuierlich. Viele von ihnen brauchen nach seinen Angaben inzwischen keine Medikamente mehr, haben keinen Diabetes und keinen Hypertonus mehr, dafür aber weniger Bauch, ein geringeres Gewicht und eine höhere Lebensqualität.

Allerdings sind Ernährungstherapie und -beratung nicht Bestandteil des GKV-Leistungskataloges und werden deshalb auch nicht über den EBM abgebildet.

Odinius kann seine ernährungsmedizinischen Leistungen also nicht wie eine vertragsärztliche Leistung über die KV abrechnen. Eine Kostenerstattung aber ist möglich, wenn wie bei Odinius eine entsprechende ernährungsmedizinische Qualifikation vorliegt.

Geregelt ist dies in den Rahmenempfehlungen der Krankenkassen und ihrer Spitzenverbände in Paragraf 43 Nr. 2 des SGB V. Dieser Paragraf befasst sich mit der Förderung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation - gemeint sind Patientenschulungen, wie sie etwa Odinius anbietet.

Zu den Zielen solcher Schulungen heißt es in einer Rahmenempfehlung der Ersatzkassenverbände: "Diese Maßnahmen tragen dem individuellen Versorgungsbedarf chronisch kranker Versicherter Rechnung und stärken deren Selbsthilfepotenziale. Sie beziehen sich auf die in den Anlagen geregelten Handlungsfelder".

In Anlage 1 ist die Ernährungsberatung genannt. Der Patient kann sich die bei Odinius anfallenden Kosten für die Schulung von seiner Krankenkasse erstatten lassen, dies wird auch von Kassenseite bestätigt.

Notwendigkeitsbescheinigung vom Hausarzt nötig

Michael Odinius, Ernährungsmediziner.

Michael Odinius, Ernährungsmediziner.

© Dirk Schnack

Doch die gesetzliche Möglichkeit allein hilft im ärztlichen Praxisalltag kaum weiter. Denn eine Rahmenempfehlung hierzu regelt auch, dass diese ergänzende Leistung zunächst "vom behandelnden Arzt zu bestätigen" ist.

Konkret bedeutet das: Der Hausarzt des Patienten muss diesem eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen. Odinius kann dann seine Rechnung an den Patienten stellen und dieser die Rechnung bei seiner Krankenkasse einreichen - bis zu 100 Prozent Kostenerstattung sind möglich.

Nur: Kaum ein Arzt oder ein Patient weiß, dass es diese Möglichkeit gibt, obwohl die Rahmenempfehlung bereits vor mehr als elf Jahren in Kraft getreten ist.

Kollegen, die dem Barsbütteler Ernährungsmediziner Patienten schicken, tun dies in aller Regel in Form einer Überweisung - die lässt zwar eine Untersuchung zu, nicht aber die ernährungstherapeutischen Leistungen.

"Ist der Patient hierüber nicht informiert, wird seine Erwartungshaltung, sofortige Hilfe zu erhalten, enttäuscht", sagt Odinius.

"Eine unglückliche Situation"

Zusätzlich erschwert wird die Situation, weil in der normalen Sprechstunde die Zeit für eine ausreichende Aufklärung über das Problem fehlt und der Patient erstmals hört, dass er eine Notwendigkeitsbescheinigung von seinem behandelnden Arzt benötigt und zunächst die Kosten für die Therapie auslegen muss.

"Eine unglückliche Situation. Entweder ist der Patient dann sauer auf mich oder auf seinen Hausarzt", beschreibt Odinius den Problemkreis.

Der schließt sich spätestens bei der Rückkehr zum Hausarzt, der ja nichts über die Notwendigkeitsbescheinigung weiß. Damit bleibt das Problem beim Patienten.

Odinius bemüht sich seit Jahren, die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Kostenerstattung für seine Leistungen bekannter zu machen - oft ohne Erfolg.

Sein ernüchterndes Fazit: "Wir sind zu sehr in unserer Denkweise gefangen und haben keinen Blick mehr für die Möglichkeiten, die wir unseren Patienten neben den vertragsärztlichen Leistungen eröffnen können."

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