Krieg in der Ukraine

Ärztekammer Berlin: Senat muss Versorgung ukrainischer Flüchtlinge sicherstellen

Zahlreiche Berliner Praxen bieten an, ukrainische Flüchtlinge ehrenamtlich zu behandeln. Der Senat muss schnell über die Übernahme der Behandlungskosten entscheiden, fordert die Ärztekammer Berlin.

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Berlin. Die Ärztekammer Berlin fordert den Berliner Senat auf, zügig die Übernahme der Behandlungskosten von Flüchtlingen aus der Ukraine zu regeln. Auf Bundesebene sei dies bereits geschehen, in den Ländern seien jedoch noch Fragen offen. „Es scheint nahezu so als seien keine Lehren aus der Migrationsbewegung 2015 gezogen worden“, kritisiert Dr. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin, in einer Mitteilung von Donnerstag.

Er fordert, ankommende Flüchtlinge zunächst unbürokratisch und konsequent zu registrieren. Anschließend sollen sie eine Versichertenkarte bekommen. Erfreut zeigt sich Bobbert über das Engagement der Berliner Ärzteschaft. Die KV Berlin meldete am Montag, dass 500 Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen ukrainische Flüchtlinge kostenfrei behandeln würden. Stand Donnerstag haben sich bereits über 700 Praxen auf die Liste der KV eingetragen.

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Jetzt müsse man sich insbesondere um die Erstattung der kostenintensiven Therapien, etwa die Versorgung von Dialyse-Patienten, kümmern, teilt die Ärztekammer mit. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte am Dienstag bekannt gegeben, dass die medizinische Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt. Dazu müssen die zuständigen Ämter der Kommunen Behandlungsscheine ausstellen. Außerdem ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich, wenn die jeweiligen Bundesländer dies mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart hätten. (schu)

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