Beschäftigte im Gesundheitswesen könnten die Corona-Masken ablegen – aber sollten sie auch? Tatsächlich entscheidet das nicht der Einzelne, sondern der Arbeitgeber.
Die Zahl der Ausbildungsverträge zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist in Bayern laut Landesärztekammer zuletzt gestiegen – allerdings nur leicht.
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt den Arztvorbehalt für die Entfernung der Barthaare einer Mann-zu-Frau-Transsexuellen auch im Geltungsbereich der GOÄ.
Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich gemäß EU-Recht nicht überschneiden, betont der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Der Zuschlag für die Behandlung von Kindern mit Atemwegserkrankungen fällt für Praxen niedriger aus als angekündigt. In Berlin werden Hausärzte nur knapp 5,50 Euro pro Fall erhalten – Fachärzte sogar noch weniger.
Die Verhandlungen von KBV und Kassen über finanzielle Hilfen für besonders stromintensive Praxen befinden sich auf der Zielgeraden. Geplant sind offenbar Erleichterungen bei zusätzlichen Stromkosten von mehr als 500 Euro im Quartal.
Auch bei gleichlautender aber zeitlich individueller Aufforderung an mehrere Beschäftigte, ein Attest bereits zum ersten Krankheitstag vorzulegen, hat der Betriebsrat kein Recht auf Mitbestimmung. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im Arbeitsvertrag einer Weiterbildungsassistentin ist die pauschale Vertragsstrafe von drei Brutto-Monatsgehältern bei Abbruch nach Probezeit nicht ohne Weiteres möglich, so das Bundesarbeitsgericht.
Der Berufsverband der Dermatologen ruft seine Mitglieder dazu auf, bei IGeL- und anderen Privatpatienten auf höhere Steigerungsfaktoren und die Abdingung zu setzen, um die GOÄ-Novelle zu forcieren.
Im Jahr 20222 wurden rund 500 MFA-Ausbildungsverträge weniger abgeschlossen. Der Virchowbund fordert Politik und Kassen deshalb auf, die Arbeitsbedingungen der MFA attraktiver zu machen.
In Nordrhein-Westfalen sollen auch künftig Impfkampagnen von kommunalen Zentren und Praxen gestemmt werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kündigt einen überarbeiteten Pandemieplan an.
Das COVID-19-Vakzin VidPrevtyn® Beta wird von der Ständigen Impfkommission nicht für Auffrischungsimpfungen empfohlen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung hin.
Die Vorschläge zur Notfallreform werden von vielen niedergelassenen Ärzten heftig kritisiert. An welchen Stellen er Nachbesserungsbedarf sieht, erläutert Dr. Wolfgang Ritter, Vorsitzender des bayerischen Hausärzteverbands, im „ÄrzteTag“-Podcast.
Als „Schnapsidee“ bezeichnet der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands die Idee, Niedergelassene künftig auch werktags und tagsüber in die Notfallversorgung mit einzubeziehen. So gelinge keine Reform.
Eine gestufte Diagnostik ist der Kern eines neuen Versorgungsvertrags zu Seltenen Erkrankungen, den der Ersatzkassenverband und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf abgeschlossen haben.
Die Haltung der Vertragsärzte zur Digitalisierung bleibt ambivalent. Es wachsen die Hoffnungen, die in neue Anwendungen der Telematikinfrastruktur gesetzt werden – aber Skepsis bleibt und die Fehlerquoten sind hoch, wie aus einer KBV-Umfrage hervorgeht.