Die Wirtschaftsauskunftei Schufa muss Bürgern auf Anforderung umfassend Auskunft über die bei ihr gespeicherten Daten geben. Sie muss aber nicht die konkrete Formel offenlegen, mit der sie Scorewerte zur Kreditwürdigkeit berechnet, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied.