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Fehlermeldesysteme

Für die Ärzte ändert sich nichts

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BERLIN. Ärzte und Zahnärzte sowie die Krankenhäuser sollen ihre Fehlermeldesysteme "niedrigschwellig" ausrichten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen. Zudem hat das Gremium Mindeststandards für das Risikomanagement erlassen. Der GBA hat damit fristgerecht einen Auftrag aus dem im Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz umgesetzt. Konkret gefordert wird, die Patientenperspektive in das Qualitätsmanagement einzubeziehen.

Für die Vertragsärzte ändert sich nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung damit nichts. "Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten pflegen seit langem ein internes Qualitätsmanagement und einen systematischen Umgang mit Fehlern und Risiken", kommentierte der scheidende KBV-Chef Dr. Andreas Köhler den GBA-Beschluss.

In die Richtlinie seien lediglich die Standards des Qualitätsmanagementsystems "QEP" eingeflossen, das die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV für Praxen und Medizinische Versorgungszentren entwickelt haben, ergänzte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl gegenüber der "Ärzte Zeitung".

Die Ärzte in Deutschland unterhalten mit dem Portal www.cirsmedical.de ein Berichts- und Lernsystem für kritische Ereignisse in der Medizin. Eine weitere Anlaufstelle ist die Internetseite www.jeder-fehler-zaehlt.de.

Fehlerprävention werde aufgrund der Komplexität der Medizin und der Arbeitsverdichtung in Praxen und Krankenhäusern immer wichtiger, betonte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im GBA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. Im Mittelpunkt sollte die Frage stehen, was einen Fehler ausgelöst habe, nicht wer. (af)

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