Zielquoten, Leitsubstanzen, Richtwerte – über viele Stellgrößen versuchen Kassen und KVen, die Arzneiverordnungen zu begrenzen. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Arzt und Praxisberater Dr. Georg Lübben, wie Ärzte sich im Dschungel der Regelungen zurechtfinden können.
Weil ein 24-Jähriger nach einem Phimose-Eingriff während seiner Kindheit noch immer an Spätfolgen leidet, verklagte er den behandelnden Urologen. Das Oberlandesgericht gab nun dem Arzt Recht.
Zur Berechnung ambulanter proktologischer Eingriffe beinhaltet der EBM einen kategorialen Korridor von H1 bis H7 (GOP 31171-31177). Bei Hämorrhoiden ist laut LSG Stuttgart höchstens H3 drin.
Die Bundesregierung unternimmt einen weiteren Schritt zur Aufwertung der Pflege. Familien- und Gesundheitsministerium genehmigten jetzt neue Module in der Ausbildung.
Vertragsärzte müssen sich zunehmend mit Prüfanträgen der Krankenkassen herumschlagen. In Bayern traf es im Pandemiejahr 2020 fast jede zweite Praxis. Nicht nur die KVB will jetzt die Kassen bremsen.
Die Linke im Bundestag will von der Regierung wissen, ob Spahns Gesundheitsministerium der KZBV bewusst den Rechnungshof vom Leibe hält. Die Antwort dürfte auch die KVen und den GBA interessieren.
Elektronische Patientenakte, Heilmittelverordnung, Impfstoffbestellung: Mit dem Monats- und Quartalswechsel treten im Juli eine Reihe Neuerungen in Kraft, die Ärzte berücksichtigen müssen.
Aus den regionalen MDK werden Medizinische Dienste: Regionale Vertretungen streichen im Zuge der Neuorganisation das „K“ für Krankenkassen aus ihrem Namen.
Wenn Eltern ihre Elternzeit in Abschnitte aufteilen, greift im Vorfeld jeden Abschnitts jeweils der gesetzliche Kündigungsschutz, urteilt das Landesarbeitsgericht Rostock.
Mit zwei bahnbrechenden Neuerungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hoffen die Kinder- und Jugendärzte, Kindeswohlgefährdungen und Kindesmisshandlungen künftig noch effektiver begegnen zu können.
Die BKA-Statistik zur Wirtschaftskriminalität im vergangenen Jahr hat auch eine gute Seite. Allerdings: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen hat gleichfalls wieder zugenommen.
Ein Arzt muss seine Patienten vor einer Operation unter gewissen Umständen auch über eigene Vorerkrankungen aufklären. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Beim Klinikum Ludwigshafen verhärten sich die Fronten im Streit um eine von der Geschäftsführung offensiv geforderte Corona-Impfpflicht für Mitarbeiter. Nun schalten sich Pflegekammer und Verdi ein.
Aus den Corona-Impfzentren werden mobile Impfteams und Notfallreserve. Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder geeinigt. Der Bund soll die Finanzierung bis April 2022 sichern.
Eine ungewöhnlich hohe Schadensumme hat jetzt das Landgericht Limburg einem hirngeschädigten Kind zugesprochen. Ursache war das Verschlucken eines Apfels bei intravenöser Antibiotikagabe.
Die digitale Dokumentation erhöht das ärztliche Haftungsrisiko, wenn sie sich unbemerkt nachträglich ändern lässt. Ergibt sich daraus eine generelle Beweislastumkehr zugunsten des Patienten? Der BGH hat entschieden.