Die Wählerinnen und Wähler im Schweizer Kanton Wallis haben dem umstrittenen Gesetz über Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen zugestimmt.
Die deutschen Bischöfe warnen vor den Folgen, die eine mögliche Normalisierung der Suizidbeihilfe mit sich bringen würde. Der Gesetzgeber müsse „der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt“.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Fall knapper Behandlungskapazitäten beschlossen.
Alexander B., früherer Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, steht ab 13. Januar wegen Bestechlichkeit vor Gericht.
Weil sie über die Anzahl getesteter Personen falsche Angaben gemacht haben sollen, starteten die Ermittlungsbehörden in Niedersachsen Razzien bei sechs Verdächtigen. Es geht um sechsstellige Beträge.
Nach einer Corona-Impfung an einer Schule erlitt eine Lehrerin körperliche Schäden. Ein Arbeitsunfall liegt nicht vor, so das Gericht. Denn die Aktion war nicht von der Schule organisiert.
Im Gesundheitssystem wird beantragt, genehmigt, dokumentiert und abgeheftet. Das kostet viel Arbeitskraft. Die Ampel will gegensteuern, aber wo sollte Bürokratisierung anfangen – und wo enden?
Stellen Ärzte ein Attest ohne körperliche Untersuchung aus, können sie sich damit strafbar machen, urteilt ein Oberlandesgericht. Bei einem falschen ärztlichen Gesundheitszeugnis ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich.
Die Niederlande haben 2002 die Tötung auf Verlangen legalisiert: Fast jeder 20. Todesfall ging zuletzt auf „aktive Sterbehilfe“ zurück. Aktivisten wollen noch mehr Liberalisierung – manchem geht das zu weit.
Seit zwei Jahren arbeitet sie: die bayrische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug im Gesundheitswesen. Über 500 Ermittlungsverfahren wurden in dieser Zeit bereits abgeschlossen.
Arztpraxen durften lange Geld verlangen, wenn sie Patientenakten duplizierten. Nun könnte der EU-Datenschutz diese Regelung zu Fall bringen. Eine Medizinrechtlerin ordnet die Sachlage ein.
Die Leipziger Richter haben sich mit zwei Corona-Schutzmaßnahmen beschäftigt: Die ganztägige Ausgangssperre in Bayern war unverhältnismäßig, Restaurantschließungen in Sachsen aber in Ordnung.
Eine Verpflichtung der Privaten Krankenversicherer, eine neu aufgestellte Unabhängige Patientenberatung (UPD) gemeinsam mit der Gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren, wird in einem Gutachten als verfassungswidrig beschrieben.
Nach den Preisbremsen für patentgeschützte Arzneimittel wendet sich das Bundesgesundheitsministerium den Generika zu. Als erstes soll für Immunglobuline das Preismoratorium außer Kraft gesetzt werden.
Können illegal Eingereiste im Herkunftsland nicht ausreichend versorgt werden, dürfen sie nicht abgeschoben werden, urteilt der EuGH. Geklagt hatte ein krebskranker Russe.
In Ausnahmefällen einer schweren Erkrankung würden „abgesenkte Evidenzmaßstäbe“ gelten, so das LSG in Celle. Daher müsse die Krankenkasse die Medikamente dann bezahlen.
Psychiater könnten eher Freiverantwortlichkeit begutachten, aber nicht Motivation. Dann gerieten sie nämlich in einen schweren ethischen Konflikt, sagt DGPPN-Präsident Professor Thomas Pollmächer zum Thema ärztliche Suizidassistenz.
Eher wenige chronisch kranke Menschen wollen wirklich sterben, sagt der Schmerzmediziner Norbert Schürmann zum Thema ärztliche Suizidassistenz. Das Wissen, unterstützt zu werden, wenn sie ihr Leben beenden möchten, stütze diese Menschen.
Das Bundesverfassungsgericht hat unabhängig von Alter oder Krankheit ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert – und den assistierten Suizid ermöglicht. Doch den befürworten die Deutschen nur sehr eingeschränkt.
Warum selbstbestimmtes Sterben mit einem Gesetz allein nicht gelingen kann und wieso ausbalancierte juristische Regeln im Praxistest durchzufallen drohen.
Mit Erlaubnis eines Gerichts dürfen Ärzte in Großbritannien das Baby einer 16-Jährigen per Kaiserschnitt zur Welt bringen – ohne Einwilligung der jungen Mutter. Die Mutter leide unter anderem an einer Angststörung.
Das Bundesverfassungsgericht stärkte 2020 den freien Willen der Bürger. Dazu gehört das Recht, seinem Leben ein Ende zu setzen. Das Bild eines autonomen Menschen wird betont. Und damit ergibt sich auch der Auftrag an den Gesetzgeber.
Wo verorten sich Ärztinnen und Ärzte in ihrer Rolle, die ihnen womöglichder Gesetzgeber beim assistierten Suizid geben wird? Wir haben die Vertretervon drei großen medizinischen Fachgesellschaften gefragt.
Der Bundestag will die Suizidassistenz neu regeln. Bislang liegen dazu drei Gesetzesanträge vor. Für Ende November ist nun eine öffentliche Anhörung geplant. Anfang 2023 könnte dann ein Beschluss des Parlaments stehen – unter einer Voraussetzung.