Für Kooperationspartner des Selektivvertrags

Diabetisches Fußsyndrom: Digitale Plattform soll Austausch in Schleswig-Holstein erleichtern

Im HealthPortal von gevko tragen Ärzte, die am Selektivvertrag „Diabetisches Fußsyndrom“ teilnehmen, Patienteninformationen in eine indikationsspezifische elektronische Fallakte ein. Dies soll Diagnose und Therapie verbessern.

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An einer Puppe für Schulungszwecke wird die Behandlung des Diabetisches Fußsyndroms geübt.

An einer Puppe für Schulungszwecke wird die Behandlung des Diabetisches Fußsyndroms geübt.

© Sebastian Willnow / dpa / dpa-Zentralbild / picture alliance

Kiel. Ärzte, die am Selektivvertrag „Diabetisches Fußsyndrom“ in Schleswig-Holstein teilnehmen, können jetzt auf eine digitale Plattform zugreifen: Die im HealthPortal der AOK-Tochter gevko hinterlegten Informationen stehen den beteiligten Ärzten und dem Case-Management in einer elektronischen Akte zur Verfügung.

Die Plattform ermöglicht eine vollständige digitale Einschreibung von Patienten, eine Verlaufs- und Fotodokumentation sowie eine Direktabrechnung der Vergütungspauschalen zwischen den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten und der AOK NordWest. Die Informationen stehen allen beteiligten Ärzten als indikationsspezifische elektronische Fallakte zur Verfügung. Die Einbindung von kooperierenden Krankenhäusern wird angestrebt.

Austausch zwischen Kooperationspartnern wird erleichtert

„Der Vorteil ist die Verfügbarkeit der Informationen zwischen den Kooperationspartnern dieser interdisziplinär zu behandelnden Erkrankung“, sagte Hauke Wolters von der Arbeitsgemeinschaft der Diabetologischen Schwerpunktpraxen im Norden. Dies führe zu einer schnellen strukturierten Diagnostik und Behandlung.

AOK-Vorstandschef Tom Ackermann erwartet, dass ungünstige Krankheitsverläufe schnell erkannt und damit etwa Amputationen verhindert werden. Zugleich könnten Folgekosten, die bei unzureichender Koordination entstehen, vermieden werden. Schleswig-Holstein KV-Chefin Dr. Monika Schliffke verwies darauf, dass außerdem der bürokratische Aufwand für die Vertragspartner sinkt und die Abwicklung erleichtert wird.

Der Selektivvertrag zwischen AOK NordWest, der Arbeitsgemeinschaft der Diabetologischen Schwerpunktpraxen und der KVSH soll die Behandlungsqualität durch verbindlich festgelegte Behandlungspfade und die Förderung einer intensiveren Kooperation zwischen Hausärzten und zertifizierten ambulanten Fußbehandlungseinrichtungen steigern. Auch Versicherte anderer Krankenkassen könnten von der Nutzung des HealthPortals profitieren, wenn ihre Kasse dem Selektivvertrag beitritt. An dem 2011 erstmals geschlossenen und 2020 angepassten Vertrag nahmen im ersten Quartal 2023 31 Ärztinnen und Ärzte mit 251 eingeschriebenen Patienten teil. (di)

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