Nach Beanstandung durch BMG

KV Schleswig-Holstein: Stopp der Ersteinschätzungsrichtlinie ist ein Affront

Im Streit um die Beanstandung einer G-BA-Richtlinie zur Ersteinschätzung fährt die KV Schleswig-Holstein schweres Geschütz auf: Das Bundesgesundheitsministerium stehe Versorgungsverbesserungen im Wege.

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Das Bundesgesundheitsministerium ist nach Ansicht der KV Schleswig-Holstein bei der Beanstandung der G-BA-Richtlinie zu weit gegangen.

Das Bundesgesundheitsministerium ist nach Ansicht der KV Schleswig-Holstein bei der Beanstandung der G-BA-Richtlinie zu weit gegangen.

© picture alliance/dpa | Philipp Znidar

Bad Segeberg. Mit Unverständnis und heftiger Kritik in einer Resolution reagiert die KV Schleswig-Holstein auf die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Ersteinschätzungsverfahren zu beanstanden. Mögliche juristische Schritte des G-BA unterstützt die Abgeordnetenversammlung (AV) der KV ausdrücklich.

Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens

Die AV bewertet die Entscheidung des Ministeriums als Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens gegenüber der Selbstverwaltung und spricht von einem Affront. „Die Beanstandung macht deutlich, dass das Ministerium offensichtlich nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems ist und Versorgungsverbesserungen im Interesse der Patientenversorgung und -sicherheit im Weg steht", heißt es in der von der AV verabschiedeten Resolution. Zugleich ist von einer „durch nichts zu rechtfertigenden Abwertung der ambulanten Versorgungsebene" die Rede.

Die Abgeordneten stören sich außerdem daran, dass das Ministerium keinen Kontakt mit dem G-BA aufgenommen haben soll, bevor es den Bescheid zur Beanstandung veröffentlichte. In Schleswig-Holstein gehen die Beteiligten davon aus, dass die Bedenken des Ministeriums im Dialog mit den Fachleuten des G-BA auszuräumen gewesen wären.

Wie tief darf sich eine Rechtsaufsicht einmischen?

Der G-BA hatte, wie berichtet, im Juli Vorgaben für die Ersteinschätzung in Notaufnahmen festgelegt. Menschen ohne sofortigen Behandlungsbedarf wären damit zur Versorgung in eine Vertragsarztpraxis gelotst worden. Der G-BA hat gegen die Beanstandung durch das BMG Klage angekündigt. Damit wird auch eine Klärung zur Frage angestrebt, wie tief sich die Rechtsaufsicht in Fachfragen einmischen darf. (di)

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