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Gütetermin

Landkreis Goslar und Asklepios können sich nicht einigen

Das Landgericht Braunschweig wird den Streit um Vertragspflichten der Asklepios-Gruppe nach Übernahme der Klinik in Clausthal-Zellerfeld entscheiden.

Veröffentlicht:

Braunschweig/Clausthal-Zellerfeld. Der Streit um das Klinikum in Clausthal-Zellerfeld im Harz wird gerichtlich entschieden. Das ist das Ergebnis eines ersten Verhandlungstermins vor dem Landgericht Braunschweig.

Da in der Güteverhandlung keine Einigung zwischen den streitenden Parteien zustande kam, muss nun das Gericht darüber befinden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Schadenersatzklage des Landkreises Goslar gegen die Asklepios Kliniken berechtigt ist.

Der Landkreis hat Asklepios verklagt, weil das Unternehmen nach der Übernahme der drei Harzkliniken im Jahr 2003 seinen vertraglichen Pflichten in Bezug auf den Standort Clausthal-Zellerfeld nicht nachgekommen sei. Der Klinikbetreiber habe dort Abteilungen geschlossen beziehungsweise reduziert und zu wenig Betten und Personal zur Verfügung gestellt.

Eindeutig ist die Sache nicht

Damit habe Asklepios seine Verpflichtung zur „Weiterentwicklung der Kliniken“ verletzt, heißt es. Der Landkreis Goslar fordert deshalb die Zahlung einer Vertragsstrafe über 16 Millionen Euro.

Außerdem möchte die Kommune gerichtlich feststellen lassen, dass Asklepios seine vertraglichen Pflichten nicht erfülle und dadurch weiterer Schaden entstehen könne. Asklepios weist dies zurück.

In der Güteverhandlung meldete die Vorsitzende Richterin Zweifel an der Klage an. So sei im damaligen Kaufvertrag beispielsweise nicht konkret festgelegt, wie viel Personal oder Betten die Klinik vorhalten müsse. Die 8. Zivilkammer will ihr Urteil im Januar 2021 verkünden. (pid)

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