Widerstand der Landkreise in Baden-Württemberg
Landkreistag warnt: Keine neuen Lasten für Gesundheitsämter
Ab 2023 sollen in Baden-Württemberg Gesundheitsämter wieder Corona-Entschädigungsanträge bearbeiten. Die Landräte finden: Das ist eine ganz schlechte Idee.
Veröffentlicht:Stuttgart. Der Landkreistag Baden-Württemberg hat die Landesregierung aufgefordert, die Gesundheitsämter nicht zusätzlich zu belasten. Grund einer Resolution ist die vom Land geplante Neuordnung der Zuständigkeit für das Entschädigungsverfahren bei Corona-Verdienstausfällen. Der Präsident des Landkreistags, der Landrat Joachim Walter, warnte die Landesregierung davor, den Gesundheitsämtern noch zusätzliche, „zudem fachfremde Aufgaben“ aufzuerlegen. „Der Krug geht nur solange zum Brunnen, bis er bricht“, so Walter.
Diese Aufgabe nach den Paragrafen 56 bis 58 Infektionsschutzgesetz sei bisher bei den vier Regierungspräsidien im Land richtig angesiedelt. „Es hat sich gezeigt, dass eine Kenntnis der Lage vor Ort und medizinischer Sachverstand aus den Gesundheitsämtern für diese Aufgabe (...) nicht notwendig ist“, heißt es in der Resolution. Im Falle einer Verlagerung auf die Gesundheitsämter prognostizieren die Landräte „erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten“. Denn zunächst müssten neue Strukturen „kostenintensiv“ aufgebaut werden.
Ab 1. Januar 2023 soll der Job wieder bei Gesundheitsämtern liegen
Hintergrund des Streits ist eine Verordnung des baden-württembergischen Sozialministeriums vom 21. Juni. Wegen des Auslaufens einer früheren Verordnung wäre diese Aufgabe zum 1. Juli ohnehin an die Gesundheitsämter zurückgefallen. Mit der neu aufgelegten Verordnung liegt der Job der Bearbeitung von Entschädigungsanträgen ein weiteres halbes Jahr bei den Regierungspräsidien – ab 1. Januar 2013 sollen dann wieder die Gesundheitsämter übernehmen – so der Plan.
Die geplante Aufgabenübertragung komme zum denkbar schlechten Zeitpunkt, moniert der Landkreistag. Nach Monaten der Pandemie stünden die Gesundheitsämter „an der Belastungsgrenze“. Wichtige Aufgaben wie Einschulungsuntersuchungen oder die Kontrolle der Masernimpfung konnten nicht angemessen bearbeitet werden.
Hinzu kommt, dass der Systemwechsel in der Zuständigkeit die Bearbeitungszeiten für die Entschädigungsanträge verlängern würde. Landkreistags-Präsident appellierte an Landtagsfraktionen und Landesregierung, „eine Kurskorrektur einzuleiten und die Aufgabe auf Ebene der Regierungspräsidien zu belassen“. (fst)