Coronavirus-Pandemie

Lockerungen im Epidemie-Gesetz für NRW möglich

Die geplante Zwangsverpflichtung von Ärzten könnte in NRW durch ein Freiwillenregister ersetzt werden. Landesgesundheitsminister Laumann denkt darüber nach, den Besuchsstopp in Pflegeheimen zu lockern.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sucht nach Lösungen, dass die Menschen in Pflegeheimen „nicht die gesamte Lebenszeit, die sie noch haben, in einer Isolation verbringen“.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sucht nach Lösungen, dass die Menschen in Pflegeheimen „nicht die gesamte Lebenszeit, die sie noch haben, in einer Isolation verbringen“.

© dpa

Düsseldorf. Im geplanten Epidemie-Gesetz für Nordrhein-Westfalen scheint die vorgesehene Zwangsverpflichtung von Ärzten und Pflegekräften während der Corona-Pandemie vom Tisch zu sein. Stattdessen soll es ein Freiwilligenregister geben. Dort wird aufgenommen, wer für einen Einsatz zur Verfügung steht.

Die Zwangsverpflichtung war bei den Ärzten auf heftigen Widerstand gestoßen. Auch Staatsrechtler sehen eine solche Maßnahme kritisch. Es wird zwei weitere wichtige Änderungen an dem Gesetzentwurf geben, der kommenden Dienstag, 14. April, vom Landtag verabschiedet werden soll: Das Epidemie-Gesetz wird zum 31. März 2021 befristet, und die Beschlagnahmung von medizinischen Geräten wird streng auf Einzelfälle begrenzt.

Als Reaktion auf den Gesetzentwurf hatten einzelne Unternehmen aus NRW bereits angekündigt, ihre Medizinprodukte außerhalb des Bundeslandes zu lagern.

Laumann: „Am Ende muss der Landtag wissen, was er tut.“

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wollte sich in einer Pressekonferenz nicht zu den möglichen Änderungen äußern. „Ich halte es für notwendig, dass das Gesetz so verabschiedet wird, wie ich es dem Landtag zugeleitet habe“, sagte er.

Auf welche Modalitäten sich die Fraktionsvorsitzenden einigen werden, wisse er nicht. Ministerpräsident Armin Laschet hatte wiederholt betont, dass er ein einstimmiges Votum zu dem Gesetz für notwendig hält. O-Ton Laumann: „Am Ende muss der Landtag wissen, was er tut, und dafür die Verantwortung übernehmen.“

Dem Minister brennt zurzeit vor allem die Situation in den stationären Pflegeeinrichtungen auf den Nägeln. In 188 der 2200 vollstationären Pflegeheime hätten sich insgesamt 608 Bewohner infiziert, 1280 Pflegekräfte befänden sich in Quarantäne, berichtete er.

Sorge bereitet die Lage in Pflegeheimen

Der verfügte Besuchsstopp sei sowohl für die Pflegebedürftigen als auch die Angehörigen belastend, sagte Laumann. „Ich glaube, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative haben.“ Man müsse aber darüber nachdenken, wie man die soziale Isolation in den Heimen wieder lockern kann.

Laumann hat deshalb den Pflegewissenschaftler Professor Markus Zimmermann von der Hochschule für Gesundheit in Bochum gebeten, gemeinsam mit einem Expertenteam kurzfristig Maßnahmen zu skizzieren, wie man zumindest in einem eingeschränkten Rahmen wieder Besuche in den Heimen zulassen kann.

Schließlich hätten viele der Heimbewohner eine verkürzte Lebenserwartung. „Wir müssen Lösungen finden, dass die Menschen nicht die gesamte Lebenszeit, die sie noch haben, in einer Isolation verbringen“, betonte der Minister.

Laumann lehnt Aufnahmestopp weiter ab

Er äußerte sich auch zum Vorschlag des Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt, dass sich alle Besucher in Pflegeheimen in einer Schleuse desinfizieren und Schutzkleidung anlegen müssen. Die Idee sei sicherlich „bedenkenswert“, sagte Laumann. „Aber wo soll ich zurzeit die Schutzbekleidung für die Besucher hernehmen, wenn sie schon für die Pflegekräfte fehlt?“

Der Minister stellte erneut klar, dass er einen Aufnahmestopp für Pflegeheime ablehnt. Auch eine Ausgehsperre für die Bewohner hält er für problematisch. Er setzt eher auf eine gute Aufklärung. „Menschen mit Vorerkrankung sollten wissen, dass sie gut beraten sind, wenn sie so vorsichtig leben, dass sie nicht angesteckt werden.“

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