Coronavirus

Neue STIKO-Empfehlungen zu COVID-19-Impfung für Genesene

In der achten Aktualisierung ihrer COVID-Impfempfehlungen präzisiert die STIKO zahlreiche Vorgaben. Unter anderem können Genesene nun bereits vier Wochen nach Abklingen der Symptome geimpft werden. Was außerdem geändert worden ist.

Anne BäurleVon Anne Bäurle Veröffentlicht:
Patientin sitzt beim Arzt, der etwas ins Impfbuch einträgt.

COVID-Schutz wird im Impfbuch dokumentiert: Genesene können eine durchgemachte COVID-19 ausschließlich mit einem positiven PCR-Test belegen.

© picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild

Berlin. Die COVID-19-Impfung für Genesene empfiehlt die STIKO jetzt schon ab vier Wochen nach Abklingen der Symptome, wenn beispielsweise eine Exposition gegenüber künftig auftretenden Virusvarianten gegeben ist. Auch nach gesicherter asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion kann die Impfung demnach bereits ab Woche 4 nach der Labordiagnose erfolgen. Das geht aus der nunmehr achten Aktualisierung der Empfehlung für die COVID-19-Schutzimpfung hervor.

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Außerdem bewertet die Kommission die spezifischen SARS-CoV-2-Antikörpernachweise aus Laboren, die akkreditiert sind und/oder nach RiLiBÄK arbeiten, als „mittlerweile so zuverlässig, dass sie nunmehr prinzipiell geeignet sind, einen Zustand nach SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen“. Zum gesicherten Nachweis einer durchgemachten COVID-19 können dennoch ausschließlich PCR-Nachweise herangezogen werden.

„Formale Definition kann derzeit nicht geändert werden“

Dies ist ebenfalls eine Neuerung: In der siebte Aktualisierung vom 24. Juni hatte die STIKO noch betont: „Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion kann auch durch einen spezifischen Infektionsnachweis mittels validierter SARS-CoV-2-Antikörperserologie erfolgen.“

In der neuen Empfehlung heißt es dagegen nun: „Die formale Definition einer gesicherten Infektion kann aktuell nicht ohne Weiteres geändert werden, da dies aufgrund der momentan gültigen Rechtsverordnung zu Nachteilen bei bestimmten Personen hinsichtlich ihres Status als Genesene oder vollständig Geimpfte führen würde.“ Die Kommission bezieht sich dabei auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV). Diese regelt Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für Geimpfte und Genesene.

Vollständige Immunisierung zum Schutz vor Delta

Des Weiteren betont die STIKO in der aktualisierten Fassung auch die Notwendigkeit einer vollständigen Immunisierung zum Schutz vor der Delta-Variante. Diese ist beispielsweise mit mRNA-Impfstoffen nur nach zweimaliger Impfung beinahe ebenso gut wie die gegen den Wildtyp oder die Alpha-Variante. Bei einmalig Geimpften ist die Schutzwirkung dagegen deutlich reduziert.

Bereits bekannt ist die Empfehlung, dass nun auch einmalig mit Vaxzevria® Geimpfte über 60 Jahren eine Zweitimpfung mit einer mRNA-Vakzine erhalten sollen.

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