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Aussprache im Landtag

Niedersächsischer Gesundheitsminister lehnt Akuthilfe für Kliniken ab

Der niedersächsische Gesundheitsminister Philippi hält nichts von Liquiditätshilfen für Krankenhäuser nach dem Vorbild Baden-Württembergs. Geboten sei ein Vorschaltgesetz des Bundes.

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Durch pauschale Zuschüsse werden auch Krankenhäuser unterstützt, denen es finanziell gut geht: Andreas Philippi (SPD), Gesundheitsminister in Niedersachsen.

Durch pauschale Zuschüsse werden auch Krankenhäuser unterstützt, denen es finanziell gut geht: Andreas Philippi (SPD), Gesundheitsminister in Niedersachsen.

© picture alliance/dpa | Michael Matthey

Hannover. Niedersachsen ist nicht Baden-Württemberg. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) hat sich am Mittwoch im Landtag in Hannover gegen eine pauschale Akuthilfe für die Krankenhäuser im Land nach dem Vorbild Baden-Württembergs ausgesprochen. Die Aussprache war von der AfD-Fraktion im Landtag beantragt worden.

„Die zusätzlichen Haushaltsmittel sollen aus der großen baden-württembergischen Rücklage für Haushaltsrisiken ausgezahlt werden“, sagte Philippi. Dies verstoße aber gegen europäisches Beihilferecht. Außerdem würden mit pauschalen Zuschüssen auch Krankenhäuser unterstützt, denen es finanziell gut geht. Diese Häuser mit Steuergeldern zu unterstützen, möglicherweise auch mit dem Ergebnis, dass „sich die Bilanzen einiger privater Krankenhausträger verbessern und davon die Anteilseigner profitieren“, halte er für falsch, so Philippi.

Akuthilfe nach Vorbild Baden-Württembergs würde 93 Millionen Euro umfassen

Baden-Württemberg verfüge derzeit über 202 Krankenhäuser beziehungsweise Tageskliniken mit insgesamt 57.730 Betten. „Würde man die 126 Millionen anhand der Bettenzahl auf Niedersachsen umrechnen, so müsste ein niedersächsisches Akuthilfeprogramm nach dem Vorbild Baden-Württembergs ein Volumen von rund 93 Millionen Euro haben“, sagte Philippi. Ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit zum Beispiel 130 Betten würde somit eine Liquiditätshilfe von einmalig rund 283.000 Euro – und damit 2.182 Euro pro Bett – erhalten.

Eine solche Hilfe würde eine mögliche Insolvenz allenfalls um einen kurzen Zeitraum verzögern, argumentierte Philippi. „Experten rechnen mit maximal vier Wochen.“

Mit seinen Worten rennt Philippi bei der Landeskrankenhausgesellschaft offene Türen ein. „Die Krankenhäuser in Niedersachsen sind dringend auf Hilfe angewiesen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass es sich um nachhaltige Lösungen im System handelt“, erklärte NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke auf Nachfrage. „Die Zeit immer neuer und kurzfristiger Rettungspakete muss enden. Krankenhäuser sind systemrelevant und keine Almosenempfänger.“

Ruf nach einem Vorschaltgesetz des Bundes

Vom Bund müsse jetzt ein Vorschaltgesetz zur Entlastung der Krankenhäuser kommen. „Vom Land Niedersachsen erhoffen wir uns, dass es diesbezüglich unmissverständliche Botschaften nach Berlin sendet und die Forderungen der Krankenhäuser unterstützt“, so Engelke.

Ende August hatte das baden-württembergische Landeskabinett mit Verweis auf die Kosten der Corona-Pandemie beschlossen, bis zu 126 Millionen Euro nach dem Gießkannenprinzip an die Krankenhäuser auszuschütten. (cben)

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