Nordrhein-Westfalen

Register für Freiwillige im Kampf gegen COVID-19 erfolgreich angelaufen

Die Zahl der Ärzte und anderer Freiwilliger, die in den Corona-Impfzentren mitwirken wollen, wächst in kurzer Zeit rasant.

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Münster. In Nordrhein-Westfalen gibt es ein großes Interesse von Ärzten und Vertretern anderer Berufe aus dem Gesundheitswesen, sich im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu engagieren. Im Freiwilligenregister des Landes hat die Zahl der Einträge innerhalb einer Woche von gut 1000 auf knapp 6500 zugelegt, nachdem Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann für das Register geworben hatten. Bei den Ärzten gab es einen Anstieg von 550 auf 1900.

Gehle begrüßte auf der Kammerversammlung in Münster die große Hilfsbereitschaft der medizinischen Fachkräfte. „Wir werden sie brauchen, gerade auch in den Impfzentren.“ In der Corona-Krise brauche es nicht nur in der Gesellschaft Zusammenhalt, Solidarität und gegenseitige Unterstützung. „Gerade auch im Gesundheitswesen ist im Krisenfall jede helfende Hand willkommen“, sagte er.

Krisenmanagement umstritten

Gehle begrüßte, dass das Verfahren zur Vermittlung von Freiwilligen deutlich vereinfacht wurde und das Landesgesundheitsministerium die Vergütung der Teilnehmer klar regeln will. Sonst fand er aber kritische Worte für das Krisenmanagement der Politik. „Wo Politik etwas regeln und vor allem transparent, schlüssig und einheitlich regeln sollte, passiert nichts“, bemängelte Gehle. „Wenn Politik aber regulierend eingreift, entstehen schnell bürokratische Monster.“ Stattdessen sollte sie auf die Kräfte der Subsidiarität und die Menschen vor Ort setzen, schlug er vor. „Sie können es selbst regeln, und sie können es besser.“

Gehle wiederholte seine Forderung nach der Schaffung eines Pandemierates auf Landesebene. Sinnvoll seien zentral gesteuerte Strategien, die mit Vernunft auf der lokalen Ebene umgesetzt werden. Das gelte sowohl für das Testen als auch in einem nächsten Schritt für das Impfen. Der ÄKWL-Präsident nannte Punkte, die ihm bei diesem Thema besonders am Herzen liegen:

  • Die in NRW geplanten Impfzentren sollten an bestehende Strukturen vor Ort angedockt werden.
  • Die Priorisierung müsse von staatlicher Seite anhand klarer und transparenter Kriterien festgelegt werden.
  • Ärzte müssten die Aufklärung übernehmen, die Indikation stellen und gegebenenfalls aus ärztlicher Sicht bestehende Kontraindikationen feststellen. Nur sie dürften die Impfung entweder selbst vornehmen oder an entsprechend geschultes Personal delegieren.
  • Während die Frage der Haftung für Impfschäden im Infektionsschutzgesetz geregelt sei, sei sie ungeklärt bei denen, die in den Impfzentren tätig sein werden, bemängelte Gehle. „Insoweit fordere ich eine Staatshaftung.“
  • Schließlich müsse die Vergütung für die Impfenden geregelt sein.

Die Kammerversammlung nahm einstimmig einen Antrag der Fraktion des Marburger Bundes an, dass die Patientenversorgung unter Corona-Bedingungen keine Nachteile für die ärztliche Weiterbildung sowie die Weiterbildungsassistenten haben darf. Das zielt auf die Tatsache, dass diese Gruppe in Teilen ihrer Weiterbildungszeit außerhalb ihres eigentlichen Fachgebietes eingesetzt wird, um den Betrieb von Kliniken und Praxen aufrechtzuerhalten. „In Zeiten einer kompetenzorientierten Weiterbildung müssen die Weiterbildungsbefugten gewährleisten, dass die erworbenen Kompetenzen durch solche Tätigkeiten nicht leiden und kein Nachteil für die in Weiterbildung befindlichen Kolleginnen und Kollegen entsteht“, sagte Vorstandsmitglied Professor Rüdiger Smektala. (iss)

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