Gesundheitsministerium

Sputnik V in Brandenburg: Ohne EMA-Anerkennung kein Impfnachweis

Solange die EMA nicht grünes Licht für den russischen Impfstoff Sputnik V gegeben hat, werden die Impfungen nicht offiziell anerkannt.

Veröffentlicht:

Potsdam. Das Land Brandenburg sieht derzeit keine Möglichkeit zur Anerkennung von Impfungen, die mit dem russischen Impfstoff Sputnik V vollzogen worden sind. Das erklärt das Potsdamer Gesundheitsministerium in einer Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ der AfD-Abgeordneten Sabine Barthel und Kathleen Muxel, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

„Grundvoraussetzung für eine Anerkennung der Impfung mit dem Impfstoff Sputnik V ist der erbrachte Nachweis über die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung, insbesondere ein vermindertes Übertragungsrisiko“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Dieser Nachweis, der im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu führen sei, wurde bislang nicht durch die europäische Arzneimittelagentur EMA bestätigt. „Sofern die fachliche Anerkennung der Impfung mit dem Impfstoff Sputnik V nicht vorliegt, können die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung dieser Impfung nicht geschaffen werden.“

Auch für einen Import von Sputnik-Impfdosen nach Brandenburg fehlten derzeit die rechtlichen Voraussetzungen. Auch Ausnahmeregelungen seien nicht möglich, da genügend andere wirksame Corona-Impfstoffe vorhanden seien, heißt es. (lass)

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