Die ominöse eine SARS-CoV-2-Impfung

Corona-Genesener will Impfnachweis – eine Odyssee!

Für COVID-19-Genesene reicht laut STIKO eine Impfdosis. Aber versuchen Sie mal, dies in die Tat umzusetzen und dokumentieren zu lassen! Ein Erfahrungsbericht.

Christoph BarkewitzVon Christoph Barkewitz Veröffentlicht:
CoVPass-App in der Hand, im Hintergrund das gelbe Impfbuch.

Millionen Genesene, die eine COVID-19-Impfdosis erhalten haben, hätten es auch gerne: ein digitales Impfzertifikat mit einem grünen Haken.

© Oliver Dietze / dpa

Bei der Online-Anmeldung kommt der erste Fingerzeig. Im Formular für die Corona-Schutzimpfung beim Impfregister Rheinland-Pfalz wird eine positive Testung auf SARS-CoV-2 abgefragt. Ich klicke „JA“ an und rechne nun irgendwann mit der Übermittlung eines Impftermins.

Exakt so: eines Impftermins. Denn ich zähle zu den sogenannten Genesenen. Gleich zu Beginn der Pandemie Anfang März 2020 war ich an COVID-19 erkrankt. Jetzt gibt es ja „Genesene“ und „Genesene“. Genesen im Sinne von so frei wie Vollgeimpfte und Negativ-Getestete, vorausgesetzt die Erkrankung ist mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate her.

Und dann sind da die Genesenen wie ich: Erkrankung liegt länger als sechs Monate zurück. Die Empfehlungen von Robert Koch-Institut und STIKO für unsereins sind klar: In diesem Fall gilt eine Impfung als ausreichend für den vollständigen Schutz. Und mehr will ich auch nicht. Zum einen sollte so eine überschießende Immunreaktion vermieden werden, zum anderen wollte ich Niemandem, der darauf wartet, eine für mich nicht notwendige Dosis wegnehmen.

Termin für zwei Mal BioNTech

Also rechne mit der Übermittlung eines Impftermins. Dem ist nicht so. Nach knapp vier Wochen bekomm ich zwei Termine für die Impfung mit der BioNTech-Vakzine. Na gut, vielleicht wird erst einmal geprüft, ob meine Angabe mit der Erkrankung überhaupt stimmt und möglicherweise doch zwei Dosen nötig sind? Wird sich alles an Ort und Stelle klären, so mein Glaube, ich habe jedenfalls meinen PCR-Nachweis dabei.

Das sollte ein Irrtum sein. Im Impfzentrum zeigte man sich nach der „Gruppenaufklärung“ im Einzelgespräch schließlich überfordert mit meiner Frage zum Impfschutz nach nur einer Dosis. Eine der beiden Ärztinnen zieht zwei weitere Kollegen zurate. Die Erkenntnis nach dem Brainstorming: „Zwei Meinungen, einer sagt so, einer sagt so!“

Nach Blick aufs Handy und vermutlich der RKI-Webseite entscheiden meine beiden Impfärztinnen schließlich, dass wohl doch eine Spritze für mich ausreicht. Ob wir denn den zweiten Termin gleich stornieren könnten, frage ich beim Rundlauf im Zentrum. „Nein, da müssen Sie die Corona-Hotline anrufen.“

Also Anruf bei der Hotline, Durchwahltaste 1 für „Termine“. Sollte an dieser Stelle reine Routine sein, denke ich. Fehlanzeige, die Dame am anderen Ende der Leitung hat keinerlei Kenntnis des Phänomens „Genesung und einmalige Impfung“.

Auch wenn das Zeitintervall von 6 Monaten überschritten ist, reicht eine Dosis zur vollständigen Grundimmunisierung aus.

Robert Koch-Institut, aus „COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)“

„Wer gilt als geschützt?

Inzwischen beginne ich an meinem Kenntnisstand zu zweifeln, sage den Termin dennoch ab. Und schaue noch einmal auf die „FAQ“ des RKI. Dort steht es ganz klar. Frage: „Wer gilt als geschützt?“ Antwort: „Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben (PCR-bestätigt), die mehr als 6 Monate zurückliegt, und im Anschluss daran einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurden. Auch wenn das Zeitintervall von 6 Monaten überschritten ist, reicht eine Dosis zur vollständigen Grundimmunisierung aus.“

Warum weiß das keiner im Impfzentrum und bei der Hotline? Ich bin doch kein Exot, in Deutschland gibt es gut 3,6 Millionen Menschen wie mich, viele davon Ärzte und Menschen in anderen Gesundheitsberufen.

Damit beginnt die Odyssee aber erst so richtig. Immer mit Impfpass und der Kopie des positiven PCR-Testergebnisses in der Hosentasche rumzulaufen, ist ja auch suboptimal. Zumal das voraussetzt, dass jeder Gastronom, Ladenbesitzer etc. um die Sachlage weiß. Also freue ich mich auf den digitalen Impfnachweis auf dem Handy: Genesung dokumentiert, eine Impfdosis nachgewiesen und zack, der virtuelle „Vaccinated“-Haken leuchtet in der App. Doch das erweist sich als mein nächster Irrtum.

Auf den Versand des QR-Codes aus dem Impfzentrum setzte ich jetzt keine Hoffnung. Also gehe ich zu meiner nächstgelegenen Apotheke, nachdem diese auch in die Digitalisierung des Impfstatus einbezogen wurden. Die Apothekerin ist mit meiner Situation durchaus vertraut – helfen kann sie mir trotzdem nicht. Sie könne mir zwar meine eine Impfung digital dokumentieren, für den Genesenen-Status sei das aber technisch noch nicht möglich. Das Elend setzt sich fort. Von der Krankheit erholt, von der Impfbürokratie gezeichnet.

Virtueller Freibrief in weiter Ferne

„Unvollständiger Impfschutz“ heißt es nun in meiner „CovPass“-App, vom virtuellen Freibrief keine Spur. Also nehme ich meinen Kollegen im Hauptstadtbüro zu Hilfe: Er werde die Frage, wie es mit Leuten wie mir nun digital weitergeht, in der nächsten Corona-Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) platzieren. Dem geht‘s doch wie mir: Corona-erkrankt, eine Dosis erhalten.

Gesagt, getan. Ergebnis: Jens Spahn weiß zwar Bescheid, ist aber selbst nicht weiter als ich. Er verweist auf technischen Nachholbedarf, nennt am vergangenen Freitag immerhin einen Zeithorizont: „Bis Ende Juni, Anfang Juli, möglichst bald.“

Jetzt warte ich auf den Juli. Und setzte auf meine Apothekerin. Vielleicht aber auch dies vergebens: Die „Pharmazeutische Zeitung“ verweist auf ein Rundschreiben des Deutschen Apothekerverbands vom Montag zu elektronischen Genesenen-Nachweisen: „Das DAV-Verbändeportal wird diese Funktion voraussichtlich nicht ermöglichen. Ob und wie Apotheken solche Zertifikate ausstellen können, ist noch nicht absehbar“.

Es zum Verzweifeln. Sieht es andernorts möglicherweise besser aus? „Radio Bremen“ berichtet, der digitale Impfnachweis sei „nun für rund 27 .000 genesene Bremer verfügbar“. Wirklich? Ein Anruf im Büro der dortigen Gesundheitssenatorin bringt ein klares Dementi: „Nein, unsere Impfzentren wären technisch in der Lage, aber es fehlt die Freigabe von Bundesgesundheitsministerium und IBM.“

Aus der Odyssee droht die unendliche Geschichte zu werden...

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Kommentare
Thomas Sitte 05.07.202106:53 Uhr

Kann ich nur bestätigen. Ich habe mir meinen „digitalen“ immunitätsnachweis jetzt einfach analog ausgestellt. Wer die App programmiert hat , sollte sein Honorar zurückzahlen.

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