Refudocs-Fachtag

Flüchtlinge benennen Symptome anders

Ein Arzt, der Fragen stellt? Das ist für viele Geflüchtete und Migranten ungewohnt. Experten gaben beim Refudocs-Fachtag in München Tipps für die Ansprache und Versorgung in den Praxen.

Von Christina Bauer Veröffentlicht:
Bei der Versorgung von Geflüchteten ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Nicht immer verbergen sich so eindeutig wie hier hinter körperlichen Symptomen auch tatsächlich rein körperliche Leiden.

Bei der Versorgung von Geflüchteten ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Nicht immer verbergen sich so eindeutig wie hier hinter körperlichen Symptomen auch tatsächlich rein körperliche Leiden.

© Refudocs

MÜNCHEN. Den einen Flüchtling gibt es nicht. "Flüchtlinge sind eine sehr heterogene Gruppe", sagte Psychotherapeutin Barbara Abdallah-Steinkopff von der Hilfsorganisation Refugio bei einer Fachtagung, zu der der Verein Refudocs geladen hatte, um über die Versorgung von Flüchtlingen und Migranten in der Praxis zu sprechen. Die Ärzte der Refudocs betreuen seit einigen Jahren Geflüchtete in Münchner Gemeinschaftsunterkünften. Den Fachtag organisierten sie mit der Bayerischen Gesellschaft für Immunmedizin, Tropenmedizin und Impfwesen und der Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität.

Dabei wurde aber auch klar, dass viele Geflüchtete zumindest Gemeinsamkeiten haben: "Es gibt oft traumatische Erfahrungen", so die Therapeutin. Ärzten müsse bewusst sein, dass Menschen, die aus diktatorischen Systemen geflohen seien, Institutionen oft nicht oder kaum vertrauten.

Sprechende Medizin verunsichert

In einer näher untersuchten Münchner Einrichtung hätten zwei von drei Flüchtlingen eine seelische Erkrankung aufgewiesen, einer von dreien habe eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) gehabt.

Die angebotene Hilfe ist für viele Betroffene allerdings ungewohnt. Denn die sprechende Medizin sei den Patienten oft wenig bekannt. Dass Ärzte viele Fragen stellten, verunsichere manche zuerst, apparative Diagnostik sähen sie dagegen als hilfreich an. "Sie möchten ganz viel untersucht werden", weiß Abdallah-Steinkopff. Generell sprächen sie auch anders über Symptome. So unterschieden Patienten aus anderen Ländern häufig nicht oder kaum zwischen seelischem und körperlichem Leiden. Sie benennen seelische Belastung oft mit Körpersymptomen.

Wie Refudocs-Frauenärztin Dr. Susanne Müller-Egloff berichtete, bringen weibliche Patientinnen ebenfalls oft besondere Bedarfe mit. "Die Frauen erzählen uns nicht immer ihre Geschichte, wir wissen nicht, was sie hinter sich haben", so die Ärztin. Eine aufmerksame, behutsame Kommunikation sei anzuraten. Zudem sei an hierzulande seltene Krankheiten zu denken. Bei Afrikanerinnen gebe es etwa öfter Sichelzellanämie, bei Schwangeren in der Folge Eklampsie, die tödlich enden könne. Bei ihnen sei Sichelzellanämie zu behandeln wie bei anderen Patienten, Glucokortikoide seien aber zu vermeiden, da sie zu schweren Schmerzen führen könnten.

Ebenfalls häufiger träten Myome, Zervixdysplasien wegen HPV, Gestationsthrombozytopenie, Schwangerschaftscholesterase und Bluthochdruck auf. Und obwohl in vielen Ländern nominell verboten, gebe es weiter Genitalverstümmelung durch Beschneidung, etwa in Ägypten und im Sudan. Zudem seien Mädchen gefährdet, zur Beschneidung ins Ausland gebracht zu werden. Ärzte seien verpflichtet, Eltern klarzumachen, dass das hierzulande als Verbrechen gilt, und ihnen Haft droht, wenn Töchter nach der Reise beschnitten seien.

Akute Schmerzen und Krankheiten dürfen Ärzte bei Flüchtlingen auf jeden Fall behandeln und auch abrechnen, sagte Eva Weber, Abrechnungsberaterin bei der KV Bayerns. Ebenfalls anrechenbar seien Schwangerenbetreuung und medizinisch gebotene Vorsorge. Basis sei Paragraf 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Nach Paragraf 6 könne das Sozialamt mehr genehmigen. "Das obliegt aber immer dem Amt", so Weber.

Leistungen sind abrechenbar

Die Behandlung von chronischen Krankheiten werde grundsätzlich nicht erstattet. Wenn eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes drohe, sei es aber möglich. Notfälle könnten sofort behandelt werden, sollten dem Sozialamt aber zeitnah mit dem betreffenden Formular mitgeteilt werden (Muster 19). Grundsätzlich bräuchten Flüchtlinge in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts für jeden Arztbesuch einen Behandlungsschein vom Sozialamt (Muster 21). Ärzte müssten die Scheine zwei Jahre aufbewahren. Nach 15 Monaten dürfen Geflüchtete alle Leistungen des GKV-Systems nutzen.

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