Fundsache

Kein Zuschlag für stillende Mütter

Veröffentlicht:

Ob Brust oder Fläschchen - ein hungriges Baby kostet. Kinder in Hartz-IV-Familien erhalten daher Sozialgeld. Und das muss auch für die stillende Mutter reichen, wie jetzt das Sozialgericht Wiesbaden entschied.

Um gut 500 Kilokalorien erhöhe sich ihr Energiebedarf, hatten zwei Mütter vorgerechnet. Hierfür müssten sie zusätzliches Essen kaufen. Auch während der Schwangerschaft hätten sie ja einen "Mehrbedarf" bewilligt bekommen, obwohl der zusätzliche Energieverbrauch hier nur halb so hoch sei.

Doch der Energieverbrauch der Menschen ist ohnehin sehr verschieden und der Mehrbedarf für Schwangere vorrangig für die Kleidung gedacht, konterte das Sozialgericht (Az.: S 16 AS 230/11).

Für stillende Mütter gebe das Gesetz nichts her. Denn die Ausgaben für zusätzliche Lebensmittel für die Mutter spare diese beim an der Brust trinkenden Kind wieder ein. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie rettet Ihre App Leben, Dr. Müller?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vier diagnostische Säulen

FASD: Die Folgen elterlichen Alkoholkonsums beim Kind erkennen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Ob mit Smartphone, Zeitschrift oder Kreuzworträtsel

Langes Sitzen auf dem Klo erhöht wohl das Risiko für Hämorrhoiden

Lesetipps
Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen

Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie