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„ÄrzteTag“-Podcast

Was ist bei Verordnung von Lipidsenkern nach dem G-BA-Beschluss zu beachten, Professor Ehlers?

Der G-BA hat die Möglichkeiten, Lipidsenker wie Statine zu verordnen, erweitert. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Arzt und Jurist Professor Alexander Ehlers die Konsequenzen für die Praxis – vor allem die geringere Regressgefahr, aber auch neue Anforderungen an Aufklärung und Dokumentation.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

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Es ist nur eine unscheinbare Änderung der Nummer 35 in der Anlage III der Arzneimittelrichtlinie. Doch die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) könnte Folgen für Millionen von Patientinnen und Patienten und für ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte haben.

Lipidsenker wie Statine können, sobald dieser Beschluss rechtsgültig ist, zukünftig eher als bisher bereits präventiv eingesetzt werden, also bevor ein Herzinfarkt oder ein Apoplex eingetreten ist. Unter anderem dann, wenn die Wahrscheinlichkeit, einen solchen in den kommenden zehn Jahren zu erleiden, bei mindestens zehn Prozent liegt. Bisher lag die Schwelle erst bei einer Wahrscheinlichkeit von 20 Prozent – oder bei einem familiären Chylomikronämie-Syndrom. Verordnet werden konnten Lipidsenker natürlich auch bisher schon bei bestehender vaskulärer Erkrankung.

Mehraufwand für Praxen erwartet

Im „ÄrzteTag“-Podcast begrüßt Allgemeinarzt und Rechtsanwalt Professor Alexander Ehlers von Ehlers Legal den G-BA-Beschluss. Im europäischen Vergleich seien Morbidität und Mortalitätsrisiko für Herzinfarkt und Schlaganfall in Deutschland hoch, und es sei gut, die Möglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte, präventiv tätig zu werden, zu erweitern.

Im Gespräch erläutert der Rechtsanwalt die Konsequenzen des Beschlusses in der hausärztlichen Betreuung von Patienten: So erwartet Ehlers in den Praxen einiges an Mehraufwand, weil mehr Patienten als bisher eine Dauertherapie mit Lipidsenkern benötigen könnten.

Positiv auf die tägliche Arbeit werde sich dagegen auswirken, dass ein leitliniengerechter Einsatz zum Beispiel von Statinen bei Patienten, die unter die Kriterien des Beschlusses fallen, ohne Regressangst möglich sei.

Neue Anforderungen bei Aufklärung und Dokumentation

Die neue Beschlusslage bedeute zwar nicht, dass jeder Patient mit einem erhöhten Risiko für Schlaganfall oder Herzinfarkt automatisch einen Lipidsenker bekommen müsse, primärpräventive Maßnahmen wie Rauchstopp, Umstellung der Ernährung oder mehr Bewegung gehörten weiterhin in den Instrumentenkasten der hausärztlichen Betreuung.

Dennoch sieht Ehlers vor allem auf Hausärztinnen und Hausärzte neue Anforderungen bei der Aufklärung und Dokumentation der Anamnese, Diagnostik und Therapie zukommen. Dies gelte auch deshalb, um sich haftungsrechtlich abzusichern.

Im Podcast erläutert Ehlers, wie sich der Aufwand dafür begrenzen lässt und wie Patientinnen und Patienten bei den neuen Therapiemöglichkeiten am besten mitgenommen werden könnten.

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