„ÄrzteTag“-Podcast

Was tun, wenn Ärzte die Maskenpflicht unterlaufen, Dr. Pinkowski?

Ein nordhessischer Arzt bietet online ein von ihm unterschriebenes Attest zum Ausdrucken an, das vom Tragen einer Maske befreien soll. Nur ein schwarzes Schaf? Das fragen wir Dr. Edgar Pinkowski, den Chef der Landesärztekammer Hessen, im Podcast.

Ruth NeyVon Ruth Ney Veröffentlicht:
Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen

Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen

© Peter Jülich, LÄK Hessen

Im Zuge der steigenden Zahlen an nachgewiesenen Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus hat sich in den letzten Tagen auch die politische Debatte um die Maskenpflicht deutlich verschärft. Gleichzeitig, so scheint es, wächst die Ablehnung unter Maskengegnern, zu denen auch einige Ärzte zählen.

Zuletzt fielen in diesem Zusammenhang polizeilichen Warnungen auf, dass einzelne Reisende auf ärztliche Blankoatteste aus dem Internet zurückgreifen, um sich der Maskenpflicht etwa im öffentlichen Nahverkehr zu entziehen. Hierzu betonte die Bundespolizei, dass solche selbstausgefüllten Atteste nicht von der Maskenpflicht befreiten – das Vorlegen sogar strafbar sein könne. Und aus dem Gesundheitsministerium hieß es zu den falschen Attesten: „Wenn das nicht medizinisch indiziert ist, dann ist das schlicht nicht zulässig.“

Der Chef der Landesärztekammer Hessen, Dr. Edgar Pinkowski, warnt seine Kolleginnen und Kollegen vor dem Ausstellen von Gefälligkeitsattesten. Im Podcast spricht er über mögliche berufsrechtliche Konsequenzen – und warum das nicht ausschließt, dass man den Nutzen von Masken dennoch auch kritisch sehen kann. (Dauer 11:30 Minuten)
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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 28.08.202009:50 Uhr

Vorsätzliche und grob fahrlässige Irreführung der Öffentlichkeit

Kolleginnen und Kollegen, die meinen, sich über AHA (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) Regeln hinwegsetzen oder wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über SARS-CoV-2-Infektionen bzw. COVID-19-Erkrankungen komplett ignorieren und mit Fehler-Attesten Urkundenfälschung begehen zu können, wenden sich nicht nur m.E. von einer zeitgemäßen, rational-empathischen Humanmedizin mit Evidenzbasierung und aufgeklärtem Denken, Fühlen, Wollen und Handeln in einer positiv geprägten Arzt-Patienten-Arzt-Beziehung ab.

Da hilft es auch nicht, sich ausgerechnet um den Leiter eines HNO-"Schwindelzentrums" zu scharen, um abenteuerlichen Außenseiter- und gesundheits-, krankheits- und gesellschaftspolitischen Verschwörungstheorien nachzuhängen. Dies schließt ausdrücklich auch Prof. em. Dr. med. Sucharit Bhakdi ein, der mit z.T. absurden, unbelegbaren Annahmen, Thesen, falschen Schlussfolgerungen hantiert und, entlarvt durch die Realität im zeitlichen Verlauf, in der internationalen Medienlandschaft herumgeistert.

Besonders bezeichnend sein offener Brief an Frau Bundeskanzlerin Dr. rer. nat. Angela Merkel, Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin, vom 26. März 2020
Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,
Als Emeritus der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und langjähriger Leiter des
dortigen Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene...
https://swprs.org/offener-brief-von-professor-sucharit-bhakdi-an-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel/

Erschreckend ist auch das multimediale, fadenscheinige Auftreten von https://www.mwgfd.de/
Die Initiative „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ (MWGFD) "ist ein Zusammenschluss von in Medizinberufen tätigen Personen und Wissenschaftlern, die sich in Forschung und Lehre mit den Themen Gesundheit, Freiheit und Demokratie beschäftigen...", aber stattdessen Desinformation und Intrigen betreibt.

Mf+kG, Ihr Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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