„ÄrzteTag“-Podcast

Was tun, wenn Ärzte die Maskenpflicht unterlaufen, Dr. Pinkowski?

Ein nordhessischer Arzt bietet online ein von ihm unterschriebenes Attest zum Ausdrucken an, das vom Tragen einer Maske befreien soll. Nur ein schwarzes Schaf? Das fragen wir Dr. Edgar Pinkowski, den Chef der Landesärztekammer Hessen, im Podcast.

Ruth NeyVon Ruth Ney Veröffentlicht:
Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen

Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen

© Peter Jülich, LÄK Hessen

Im Zuge der steigenden Zahlen an nachgewiesenen Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus hat sich in den letzten Tagen auch die politische Debatte um die Maskenpflicht deutlich verschärft. Gleichzeitig, so scheint es, wächst die Ablehnung unter Maskengegnern, zu denen auch einige Ärzte zählen.

Zuletzt fielen in diesem Zusammenhang polizeilichen Warnungen auf, dass einzelne Reisende auf ärztliche Blankoatteste aus dem Internet zurückgreifen, um sich der Maskenpflicht etwa im öffentlichen Nahverkehr zu entziehen. Hierzu betonte die Bundespolizei, dass solche selbstausgefüllten Atteste nicht von der Maskenpflicht befreiten – das Vorlegen sogar strafbar sein könne. Und aus dem Gesundheitsministerium hieß es zu den falschen Attesten: „Wenn das nicht medizinisch indiziert ist, dann ist das schlicht nicht zulässig.“

Der Chef der Landesärztekammer Hessen, Dr. Edgar Pinkowski, warnt seine Kolleginnen und Kollegen vor dem Ausstellen von Gefälligkeitsattesten. Im Podcast spricht er über mögliche berufsrechtliche Konsequenzen – und warum das nicht ausschließt, dass man den Nutzen von Masken dennoch auch kritisch sehen kann. (Dauer 11:30 Minuten)
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