„ÄrzteTag“-Podcast

Wie sehen die Krankenkassen die Ambulantisierung, Dr. Leber?

Mehr Operationen sollten in die ambulante Versorgung überführt werden, aber wie? Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Dr. Wulf-Dietrich Leber die Position der Krankenkassen zum Referentenentwurf der Verordnung zur sektorengleichen Vergütung.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Dr. Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhaus beim GKV-Spitzenverband.

Dr. Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhaus beim GKV-Spitzenverband.

© Porträt: GKV-Spitzenverband; Fotograf: Tom Maelsa | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Wir haben in Deutschland mindestens zwei Millionen Krankenhausfälle, die genauso gut ambulant versorgt werden könnten, Deutschland hinkt bei der Ambulantisierung von Leistungen hinterher, und es ist höchste Zeit, dass sich etwas ändert: Dr. Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhaus beim GKV-Spitzenverband, redet gleich zu Beginn des „ÄrzteTag“-Podcasts Klartext.

Die Krankenkassen wollen, dass mehr Leistungen, bei denen das möglich wäre, ambulantisiert werden. Bei den Zielen sind sie sich damit einig mit den niedergelassenen Ärzten und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), das den Referentenentwurf für die Verordnung zur sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) vorgelegt hat. Der Weg zu dem Ziel ist allerdings umstritten.

Leber erläutert im Gespräch die Befürchtung, dass der Paragraf 115f, der die Basis für eine sektorengleiche Vergütung gelegt hat, dazu verlocken könnte, Leistungen ambulant zu erbringen, aber dass dann dennoch stationär kassiert werden könnte.

115f oder 115b?

Er regt an, statt der Leistungen nach Paragraf 115f, für die das BMG mit dem Referentenentwurf einen Startkatalog vorgelegt hat, die ambulanten Operationen nach Paragraf 115b stärker ins Auge zu fassen. Dieser hatte bereits vor mehr als 20 Jahren Krankenhäusern die Möglichkeit gegeben, bestimmte Leistungen auch ambulant zu erbringen. Entscheidend sei zu differenzieren, bei welchen Leistungen „ein Bett“ benötigt wird und bei welchen nicht.

Im Podcast geht der Kassenvertreter auf die Probleme bei der Kalkulation der neuen Hybrid-DRG ein und beschreibt die Grenzen des Referentenentwurfs zur sektorengleichen Vergütung: Er sei zu spät und in zu vielen Teilen gehe er über „Überschriften“ kaum hinaus. Kritik übt Leber auch an der Möglichkeit, bei Leistungen nach Paragraf 115f alternativ zur Hybrid-DRG nach EBM abzurechnen. Das sei für ihn fast wie eine Meistbegünstigungsklausel: Die Fallpauschale sei höher bewertet als der EBM, aber wenn man mit den Sachkosten nicht so gut hinkomme, dann könne auch der EBM genutzt werden.

Mehr Chancen für Kliniken oder für Niedergelassene?

Leber geht im Podcast auch darauf ein, ob die über den Verordnungsentwurf festgelegt Höhe der Vergütung adäquat ist, beschreibt das Procedere, wie in Zukunft weitere Leistungen inkludiert werden sollen und warum das nicht ganz so schnell gehen kann, wie es sich manche vielleicht erhoffen. Auch spricht er über die Erwartungen der niedergelassenen Ärzte an die Ambulantisierung und wägt sie ab mit den Chancen der Krankenhäuser, stärker in den ambulanten Bereich vorzustoßen.

Nicht zuletzt nennt er einen Grund, warum es dieses Mal mit der Ambulantisierung wirklich vorangehen könnte, nachdem Deutschland so viele Jahre in diesem Bereich nicht vorangekommen ist. (Dauer: 30:34 Minuten)

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